keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV? (Krankenkassenrecht)

Wolfgang, Donnerstag, 22.01.2009, 09:56 (vor 5788 Tagen)

Kürzlich las ich in den News bei krankenkassen-direkt.de, dass Beitragsrückstände bei den Rückkehrern in die GKV nicht mehr beigetrieben werden.
Teilzitat von dort: > ... Gesundheitsfonds könnte Beitragsschulden forcieren

Wo bis zur Gesundheitsreform der Versicherungsausschluss gedroht hatte, bleibt den Kassen seit 01.04.2007 eine Sanktion von Beitragsschulden versagt. Die Beitreibung der Rückstände bleibe dann auch im Zuge der Zwangsvollstreckung oftmals ohne Erfolg, so ein Kassenexperte gegenüber kkdirekt. Trotzdem hatten die Kassen bis Ende 2008 ein Eigeninteresse daran, dass die Beitragsschulden ausgeglichen wurden. Dies hat sich seit 2009 geändert. Im Gesundheitsfonds verbleiben die von den Kassen eingezogenen Beitragsmittel nicht mehr bei den Kassen selbst, sondern werden über das Bundesversicherungsamt (BVA) umverteilt. Jede Kasse erhält dann eine ihrer Versichertenstruktur angeglichene Pauschale pro Versicherten aus dem Fonds zurück. Die Motivation, Beitragsrückstände mit einem aufwendigen Vollstreckungsverfahren einzutreiben, dürfte sich damit in Grenzen halten.
Quelle: http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1232614139&news=231232512

Ist das so zu verstehen, dass seit 01.01.2009 die rückständigen Beiträge nicht mehr eingetrieben werden?

Nette Grüße
Wolfgang

Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV?

Czauderna, Donnerstag, 22.01.2009, 10:04 (vor 5788 Tagen) @ Wolfgang

Hallo,
das ist genau so zu verstehen wie du es hier geschrieben hast. Die Kassen werden hinter diesen Sachen wahrscheinlich
nicht mehr so konsequent hinterher sein weil es letztendlich
nur dem Fonds nützt und nicht der Kasse selbst.
Was aber nicht bedeutet das die Kassen das Geld grundsätzlich abschreiben und sozusagen den "Schuldnern" einen Freibrief erteilen. Allein schon im Rahmen der Gleichbehandlung wäre eine solche Verhalthensweise gegenüber den "ehrlichen" Beitragsnachzahlern mehr als
ungerecht.
So sehe ich persönlich das.
Gruß
Czauderna

Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV?

Wolfgang, Donnerstag, 22.01.2009, 10:23 (vor 5788 Tagen) @ Czauderna

Danke, Czauderna, lieber Günter,
für deine Stellungnahme.

Es gibt vielleicht aber auch "ehrliche" Rückkehrer, die nach 20 Jahren Nichtversicherung (Selbstzahler und somit Unterstützer der Ärzteschaft, da höhere Honorare an diese bezahlt wurden, als von den Kassen) sich weiterhin nicht den Luxus einer Krankenversicherung leisten können, zumal diese von fiktiven Mindesteinkommen ausgehen, die ein sehr großer Teil der selbstständigen Nichtversicherten (bzw. Wiederzuversicherten) nicht erreicht.
So kommen dann effektive Beiträge von rund 40% des Einkommens zu Stande, die die GKVs mit all ihrer Macht eintreiben, ohne Rücksicht auf den Fortbestand des Kleinunternehmens und die Existenzminima der daran hängenden Familie.
Es interessiert die GKV (in diesem Fall die AOK Rheinland/Hamburg) auch nicht, dass Ullala Schmidt schon im Februar 2008 zur Milde aufgerufen hat.
Sie beharren sogar auch noch auf den zusätzlichen Wucherzinsen von etwa 60% jährlich (5%/Monat ab 2.Monat Rückstand).
Wenn es ja mit der Zahlung der Beiträge schon getan wäre, aber es kommen ja noch Praxisgebühren und Zuzahlungen dazu, und das Krankengeld für Selbstständige hängt momentan auch noch in der Luft. ...

Nochmals nette Grüße
Wolfgang

Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV?

Czauderna, Donnerstag, 22.01.2009, 10:34 (vor 5788 Tagen) @ Wolfgang

Hallo Wolfgang,

das ist ja das Schlimme daran - da wird ein Gesetz gemacht
an das sich die Kassen zu halten haben. Als man dann merkt, dass man da wohl etwas falsch gemacht hat, dann
sollen die Kassen das Gesetz von Fall zu Fall individuell
auslegen.
Anstatt den Kassen eine klare Vorgabe zu machen bei bestimmten Einkommensverhältnissen auf die Nachzahlung
komplett zu verzichten läasst man einen solchen Eiertanz
zu. So kommt es dann zu unterschiedlichen Sichtweisen bei den Kassen und zu den Zuständen wie Du sie beschriben hast.
Gruß
Czauderna

Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV?

bmwlued @, Donnerstag, 05.02.2009, 00:17 (vor 5774 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
dass sehe ich anders. da die kassen durch ihre kompetenz der beitragseinziehung auch noch ab 2011 den einzug sicherstellen wollen, wer´den sie den einzug auch weiterhin betreiben.sollte der beitragseinzug im bereich der privatkunden unterbleiben, könnte er auch bei den arbeitgebern eingestellt werden, da auch hier der fonds zahlt. das wäre der tod der sozialverischerung und wir wären im freien fall richtung der zustände der damaligen ddr.

Re: keine Vollstreckungen mehr durch die örtlichen GKV?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 05.02.2009, 08:33 (vor 5774 Tagen) @ bmwlued

Auf dem Gebiet der DDR wirkte bis zum 31.12.1990 die einheitliche Sozialversicherung (SV) mit der Folge, daß alle im Lande u.a. auch von der Krankenversicherungspflicht erfaßt waren. Eine elektronische Datenspeicherung gab es nicht, der Versicherte hatte lediglich ein kleines grünes Buch beim Arztbesuch vorzulegen (SV-Buch) und genoss die kostenfreie medizinische Breitenversorgung. Diagnosen und Krankschreibungen wurden ebenso wie das aller zwei Jahre durchgeführtes Lungenröntgen eingetragen und niemand außer dem Arzt hatte Einblick. http://library.fes.de/FDGB-Lexikon/texte/sachteil/s/Sozialversicherung_(SV).html

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