Mutter aus USA in der BRD versicherbar? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
meine Mutter lebt derzeit in den USA. Vor ca. 15 Jahren wohnte Sie auch für eine gewisse Zeit in Deutschland. Ich frage mich, ob es wegen der Aufnahme in die GKV sowie der Pflegekasse Probleme geben wird, wenn ich meine Mutter nun aus Altersgründen zu mir in die BRD hole.
Oder wird dies alles, da Sie keine hohe deutsche Rente erhält, eine zu hohe finanzielle Belastung für mich? Ich kann mir vorstellen, dass gerade das Thema "Pflege" schwierig sein wird.
Schöne Grüße, Kristina
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
Weiß denn niemand was dazu zu sagen?
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
Hallo,
ich würde mal bei der Kasse vorbeigehen, wo Deine Mutter vor 15 Jahren versichert war und mich beraten lassen.
Es muss geklärt werden, ob sie dem GKV oder PKV-System zugeordnet werden wird.
Wenn GKV, dann gilt auch trotz niedriger Rente, die Mindestbemessung von 860 € an (Brutto-)Einnahmen.
Was hat denn Deine Mutter die letzten 15 Jahre in den USA gemacht? Und wie war sie krankenversichert?
LG, Shops
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
Hallo,
meine Mutter war nach ihrer Rückkehr in die USA kurz noch berufstätig und ging dann in die Rente. Weiterhin von den USA aus zu zahlende Mindestbeiträge in die AOK, was ihr angeboten würde, lehnte sie auf Grund ihrer Minirente ab. Hätte ihr sowieso nichts gebracht, da sie nicht von einem kurzen Aufenthalt ausging.
Soweit ich das verstehe, war sie drüben schon krankenversichert. Inwieweit aber da was und wieviel einbezahlt wurde weiß ich nicht, da anderes System.
Wenn meine Mutter nach Deutschland kommt:
Was ist hier kritischer zu sehen? Die Krankenversicherung an sich oder eher die Sacher mit der Pflegeversicherung. Ich will halt vermeiden, dass ich evtl. mit Kosten erschlagen werde. In den USA steht ihr aber auf alle Fälle eine Grundversorgung durch Krankensystem zu.
LG, Kristina
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
Hallo,
aus der Pflegeversicherung bekommst Ihr eh nichts, weil da Vorversicherungszeiten erfüllt sein müssen. Keine Versicherung in den letzten 10 Jahren = kein Anspruch. Also erst mal einzahlen.
Vom Personenkreis würde Deine Mutter schon der GKV zuzuordnen sein, also ist die letzte Kasse zuständig.
Zum Thema Beiträge:
Erst einmal muss die Kasse klären, ob sie die Versicherung in den USA als gleichwertig ansieht, dann zahlt Deine Mutter ab Einreise in die BRD. Wenn nicht. ist nachzahlen rückwirkend ab 1.4.07 angesagt (was im Rahmen der Pflegeversicherung wieder von Vorteil sein könnte).
Beiträgshöhe... Bei einer Bruttorente bis 860 € und ohne weitere Einkünfte mtl. ca. 145 €. Wenn mehr Einnahmen, dann wird es teurer.
Ich hoffe für Euch, dass die letzte Kasse nicht die AOK war. Die zeigt sich leider bei solchen Fällen wenig kulant, wobei andere dann doch mit sich reden lassen....
LG, Shops
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
@ Shoppingqueen
Ich glaube solangsam du hast ein Problem mit der AOK .... in den meisten beiträgen die ich von dir gelesen hab, sagst du was gegen die AOK! Wohl von der Konkurrenz? ;)
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
Hallo,
nein ich habe kein Problem mit der AOK.
Ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass die AOK wenig Kulanz zeigt bei 5,1,13 - in Hinblick auf Anwartschaftsversicherung statt sonst. freiw. Versicherung. In Puncto Akzeptanz gleicartiger Versicherung usw.
Es kann durchaus sein, dass irgendeine IKK oder BKK genauso ist, das entzeiht sich meiner Kenntnis. Ich habe mehrere Fälle verfolgt, und da ist mir die AOK halt mit ganz enger und strenger Gesetzesauslegung aufgefallen.
Aber wenn Du mal quer durch die Foren liest, wirst Du das auch merken. Das hat mit mir nichts zu tun. Mag auch daran liegen, dass viele Menschen da versichert sind, die zum Personenkreis von 5,1,13 gehören.
Vielleicht kannst Du fachlich zu dem Beitrag auch mal was beitragen, wenn die Zeit und das Fachwissen erlauben ...
Shops
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
Hallo Shoppingqueen,
von welcher AOK redest du da überhaupt, mit der du permanent schlechte Erfahrungen gemacht hast?
Wie du bestimmt weißt, gibt es mehere AOKen.
Mit Kollektivumschlägen bist du wirklich stark vertreten.
Natürlich bist du von einer Krankenkasse (Stichwort: 5/1/13).
Mein Tipp: Einfach mal etwas vom Gas runter gehen und einfach sachliche Kommentare schreiben!
Ist gar nicht so schwer - probier es doch einfach mal!
An Kristina: Sorry, dass ich in diesem Beitrag nichts zu deinem Anliegen schreibe. Ich würde mich erst einmal beraten lassen und danach, bei weiteren Unklarheiten, Fragen an das Forum stellen.
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
Hallo an alle und an "Aufklärer",
ich bin bei der TKK versichert und habe bei dort schon angerufen.
Die Auskunft war recht ermutigend: ca 300 EUR Rente, was lt. dem Berater einen leicht zu zahlenden Beitrag nach sich zieht. Der Berater meinte, dass auch für die Pflegeversicherung der übliche Beitrag fällig sei - was mir da auch keine Bauchschmerzen bereitet.
Dies alles hört sich für mich leider aber etwas zu unkompliziert an.
LG, Kristina
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
einige sollten hier mal ihre Hausaufgaben machen.
mit einer nachzahlung im Rahmen von 5-1-13 muss grundsätzlich nicht versichert werden. Es kommt hierbei lediglich auf die tatsache an, dass die Mutter einen anderen anspruch auf absicherung im krankheitsfall hatte und der betand in den usa sehr wahrscheinlich (vergleiche hierzu rundschreiben sowie das "soziale-system" in den usa, stichwort -> job-related / insurance etc.)
zum thema beiträge ist auf die besonderheit im rahmen von 5-1-13 einzugehen ... stichwort rente unter mindestbemessungsgrenze, tragung rv-träger sowie differenz betrag vom vers. alleine ...
alles andere is großer käse und mit einem kleinen widerspruch leicht abgetan ...
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
Hallo,
also war die AOK Rheinland/HH. Aber nun zum Problem.
Trotz der nachrangigen Versicherungspflicht fällt ein Beitrag von kanpp 145 Euros an, denn die reguläre Pflichtversicherung als Rentnerin wird wohl nicht greifen ....
Ich empfehle: Sich das von der TK schriftlich geben lassen. Sonst kommt irgendwann die böse Überraschung.
LG, Shops
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
@shopingqueen
"Zum Thema Beiträge:
Erst einmal muss die Kasse klären, ob sie die Versicherung in den USA als gleichwertig ansieht, dann zahlt Deine Mutter ab Einreise in die BRD. Wenn nicht. ist nachzahlen rückwirkend ab 1.4.07 angesagt (was im Rahmen der Pflegeversicherung wieder von Vorteil sein könnte)."
-> ist doch humbug, versicherungspflicht für nichtversicherte kann frühestens ab einreise eintreten und nicht ab 1.4.2007, da ja wohnsitz nicht in D
ich glaube, dass weiß fast jeder ... auch bei der aok rheinland
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
hallo,
was bedeutet der absatz:
"zum thema beiträge ist auf die besonderheit im rahmen von 5-1-13 einzugehen ... stichwort rente unter mindestbemessungsgrenze, tragung rv-träger sowie differenz betrag vom vers. alleine .."
5-1-13 - was ist darunter zu verstehen?
rente UNTER mindestbemessungsgrenze - gibt es denn einen kv-beitrag für rente oder auch für unterhaltsempfänger UNTER mindestbemessungsgrenze?
sehe antwort mit großem interesse entgegen.
Ausgewählter Eintrag:
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
mit 5-1-13 ist der § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gemeint - dort ist die Versicherungspflicht für Personen, die sonst nicht krankenversichert wären, geregelt. 5-1-13 ist Krankenkassen-Jargon dafür.
Für diesen Personenkreis ist die Beitragsberechnung genauso geregelt, wie für freiwillige Mitglieder. Das bedeutet, dass die Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet werden, mindestens aber von einem Einkommen von ca. 800 € (= Mindestbemessungsgrundlage)
Gruß GKVler
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
Hallo,
geklärt ist für mich immer noch nicht, ob der Wohnsitz in Deutschland in den letzten 15 Jahren aufgegeben wurde ....
Lese ich leider nicht aus dem Text heraus. Wäre aber ggf. nicht unerheblich für die Beurteilung.
Obwohl bei der Rückkehr die nachrangige Versicherungspflicht nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V greift und eine theoretische Versicherung in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) stattfindet, gibt es für diese Fall eine Mindestbemessung von 840 €, Also egal, ob dieses Einkommen erreicht wird oder nicht, davon wird der Beitrag gerechnet.
Nun zahlt die Deutsche Rentenversicherung ja auch einen Teil des Beitrages. Der bemisst sich aber an der Bruttorente und wird auch bei der Rentenzahlung dann direkt einbehalten (die TK macht für den Fall dann eine Meldung). Der Beitrag schlüsselt sich also auf in:
1/2 Beitrag aus der Bruttorente für die Rentenversicherung
1/2 Beitrag aus der Bruttorente für Deine Mutter + 0,9 % Sonderbeitrag.
Komplettbeitrag auf den Betrag zwischen der Bruttorente und der Mindetbemessung. (Allgemeiner Beitrag + 0.9 %). Das ist auch jeden Monat an die Kasse zu überweisen.
Das Sozialamt springt übrigens erst ein, wenn der selbst zu zahlende Beitrag 120 € übersteigt.
LG, Fee
Re: Mutter aus USA in der BRD versicherbar?
@ Shoppingqueen
Ihr Wohnsitz wurde in der BRD aufgegeben.
Trotzdem an alle!
Vielen Dank für die Antworten ...