verschuldet bei der Krankenkasse wegen nicht Versicherungszeit (Krankenkassenrecht)
Hallo,
hab mal ne Frage.War ab den 01.04.2007 nicht mehr Versichert.Bin es aber wieder seid November 2008 . Jetzt fordert meine Krankenkasse das Geld aus der nicht versicherten Zeit zurück und jeden Monat hauen die noch ein Säumniszuschlag 117, 50 euro drauf. Frage: was kann ich dagegen tun und hat man Überhaupt ein Chance gegen die Krankenversicherung? ( bin Hartz 4 Empfänger).
Re: verschuldet bei der Krankenkasse wegen nicht Versicherungszeit
Mister BIG, Dienstag, 27.01.2009, 20:18 (vor 5782 Tagen) @ Maren
Gegenfrage:
Warum hast Du Dich im April 2007 nicht darum gekümmert, als es überall in der Presse stand? Meinst Du, nur weil Du jetzt Hartz IV bist, gilt Amnestie?
MB
Re: verschuldet bei der Krankenkasse wegen nicht Versicherungszeit
Czauderna, Dienstag, 27.01.2009, 22:20 (vor 5782 Tagen) @ Maren
Hallo,
auch wenn das jetzt etwas hart klingt, aber warum sollen
Hartz IV Empfänger vor dem Gesetz gleicher sein als andere ???
Was erwarten Sie ??
Das die Krankenkasse, nur weil es sich bei Ihnen um einen
Leistungsempfänger handelt, bestehende Gesetzte nicht anwendet ?
Es geht mit Sicherheit nicht gegen Sie persönlich, aber es passt hier genau.
"Ich habe nicht gewusst dass man nicht bei rot über die Ampel gehen muss und ich habe auch nicht gewusst dass man eine Fahrkarte benötigt um mit der Bahn zu fahren und deshalb habe ich auch nicht gewusst dass ich ab 01.04.2007 eine Krankenversicherung haben muss - und weil ich das nicht wusste, deshalb kann man mir doch jetzt nicht rückwirkend Geld. abknöpfen."
Ich weiß - überzogen und bestimmt nicht immer zutreffend
und in Ihrem Falle auch bestimmt nicht zutreffend - deshalb entschuldige ich mich auch gleich für meinen "Gefühlsausbruch",
aber langsam kann ich diese Argumentation nicht mehr hören, geschweige denn lesen.
Jetzt wieder zu Ihnen persönlich - die Nachforderung der Kasse kann ja nur dann erfolgen wenn Sie vorher zur Klärung Ihres
Versicherungsverhältnisses beigetragen haben - ansonsten fehlt der Kasse die Rechtsgrundlage für eine solche Forderung.
Gruß
Czauderna
Re: verschuldet bei der Krankenkasse wegen nicht Versicherungszeit
Das Wort zum Sonntag, Dienstag, 27.01.2009, 23:55 (vor 5782 Tagen) @ Czauderna
Sehr geehrter Herr Csauderna,
Ihr Unbehagen gegen die Kopf-In-Den-Sand Mentalität ist nur zu verständlich.
Dennoch ist die Rechtslage zum April 2004 sowohl seitens der Medien, als auch seitens des Gesundheitsministeriums reichlich verdreht dargestellt worden.
Aus politischen Gründen lautete die Sprachregelung damals "Recht auf Rückkehr", selbst auf eigens betriebenen Internetseiten des BMG.
"Pflicht zur Rückkehr" klang den Betreibern doch etwas zu harsch.
Entsprechend verfüge ich über eine Sammlung falscher Darstellungen in den Printmedien, die die allgemeine Versicherungspflicht in 2009 verorteten, ohne die unterschiedlichen Regelungen GKV-PKV zu erkennen.
Um es deutlich zu sagen: Die PR-Arbeit des BMG war gewohnt stümperhaft.
Nun werden die Opfer dieser mangelnden Vermittlung mit Säumniszuschlägen von 5% pro Monat (!) gejagt. Eine Wucherpraxis.
Geradezu lachhaft der Verweis auf das Bundesgesetzblatt als unterstellte morgendliche Pflichtlektüre des Bürgers.
Danach kann sich der Bürger nicht auf Nichtwissen berufen, um den Säumniszschläge zu entgehen..
Erleichtert wird die Transparenz auch nicht dadurch, dass die Kassenvereinigen im stillen Kämmerlein Ersatzregierung spielen und sich eigene Spielarten der Gesetzeshandhabe zurechtlegen.
Die GKV präsentiert sich hier als die DDR des Gesundheitswesens, mit einer kafkaesken Verwaltung und einem gut bewachten Zaun, für alle die in das andere System entkommen wollen.
Re: verschuldet bei der Krankenkasse wegen nicht Versicherungszeit
Nerv, Mittwoch, 28.01.2009, 02:00 (vor 5782 Tagen) @ Czauderna
[Dieser Beitrag wurde wegen Verstoßes gegen die Forumsregeln gelöscht. D. Red.]
Re: verschuldet bei der Krankenkasse wegen nicht Versicherungszeit
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 28.01.2009, 07:43 (vor 5781 Tagen) @ Nerv
In diesem Forum gehts erstaunlicherweise so friedlich zu wie im Wartezimmer eines Tierarztes, wo Hund und Katz aber auch Adler und Schlange sich gegenseitig dulden.
Die Beiträge von Günther empfinde ich als sehr sachlich, informativ und auch objektiv. Insbesondere für den aufgeschlossenen Neuleser und interessierten Fragesteller schreibt er sehr anschaulich, nachvollziehbar und für die Profis sind die Innenansichten und der Blick in die Denkwelten der Sozialversicherungsfachangestellten der GKV immer wieder goldwert. Das sich vieles hier insgesamt wiederholt ist leider manchmal von Nachteil, aber welcher Gast versenkt sich schon gern in die Forentiefe, wenn er möglichst sofort eine Antwort haben möchte?
Re: verschuldet bei der Krankenkasse wegen nicht Versicherungszeit
Bodi, Mittwoch, 28.01.2009, 13:04 (vor 5781 Tagen) @ Joachim Röhl
Mein Tpp an die Threaderstellerin: Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen und gleichzeitig gemäß § 186 Abs.11 SGB V den kompletten Erlass oder eine Ermäßigung der Beiträge für den zurückliegenden Zeitraum beantragen.
Das Widerspruchsverfahren und selbst ein Gang vor das Sozialgericht ist kostenfrei, bietet aber die Chance, dass der Fall neu geprüft wird.
Zwar ist der Rahmen, an den sich die Krankenkassen halten müssen, vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Nachzahlungsregelung, die i.d.R. die sozial Schwächsten trifft, hat u.a. Frau Ulla Schmidt verbrochen.
Allerdings verbleibt den Kassen noch etwas Spielraum, insbesondere, wenn keine Leistungen in Anspruch genommern wurden. Auch ist es gängige Praxis, dass Säumniszuschlage bei sofortiger Begleichung der rückständigen Beiträge erlassen werden (dies gilt aber nicht für alle Kassen).