Gemeldet in De, Arbeite in Shanghai und KV nur fuer China (Krankenkassenrecht)

Peters, Donnerstag, 29.01.2009, 06:35 (vor 5781 Tagen)

Hallo,

wie sieht es mit der Versicherungspflicht in Deutschland aus, ich habe Befuerchtungen, dass ich einiges nachzahlen werden muss, wenn ich Ende des Jahres von China nach Deutschland zurueckkehre.

Folgende Zeiten gibt es bei mir:

September 2007 - Dezember 2007 : abgemeldet in Deutschland (gemeldet in China) und nicht versichert
Dezember 2007 wieder Anmeldung in Deutschland (Hauptwohnsitz)
Jannuar 2008 - jetzt : angemeldet und krankenvrsichert bei der DKV fuer China (ist fuer Deutschland nur max 6 Wochen gueltig)

Ich musste mich wieder in Deutschland anmelden, da ich diese Krankenversicherung nur abschliessen konnte, wenn ich mit dem Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet bin.

Muss ich sobald ich in Deutschland bin nachzahlen? Oder wie mache ich das? Werde dann wieder in eine GKV gehen.

Besten Dank im Voraus!

Peters

Re: Gemeldet in De, Arbeite in Shanghai und KV nur fuer China

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.01.2009, 09:35 (vor 5781 Tagen) @ Peters

Ich denke, daß Du mit dem Tarif AVL in China bist. Der gilt als weltweite Krankenversicherung und hat eine dreimonatige Deckung für akute Fälle in der Bundesrepublik. 6 Wochen ist mir bei der DKV unbekannt. Wie auch immer, bei der GKV Deines Vertrauens verweist Du für die von Dir beschriebenen Zeiten auf den Gewöhnlichen Aufenthalt und somit damaligen Lebensmittelpunkt im Ausland. Dadurch wird die allgemeine Versicherungspflicht nach §193 des VVG http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=82&paid=193 gebrochen. Als hilfreiche Belege für eine faktische Abwesenheit dienen Flugscheine, Bordkarten, Arbeitsverträge, Hotelrechnungen bzw. auch Anmeldungen bei den dortigen Behörden oder bei der Deutschen Botschaft http://www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/04__Information__und__Service/Konsularischer__Service__Neu/05__Notfaelle/Krisenvorsorge__Seite.html
Fragen? e-mail

Re: Gemeldet in De, Arbeite in Shanghai und KV nur fuer China

Peters, Donnerstag, 29.01.2009, 10:07 (vor 5781 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

ja in der Tat ist es der Tarif AVl und es sind bis zu 3 Monate (hatte mich geirrt).

Deine Infos sind natuerlich gute Neuigkeiten! Mal schauen, ob die GKV das auch so sieht. Mir ist es gestern kalt den Ruecken runter gelaufen, als ich darueber gelesen habe.

Im Pass sind ja alle Daten, wann ich in China war. Und auch Arbeitsvertrag usw. sollten helfen.

Falls ich Fragen habe melde ich mich dann mal per E-Mail!

Re: Gemeldet in De, Arbeite in Shanghai und KV nur fuer China

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.01.2009, 11:44 (vor 5781 Tagen) @ Peters

Die Katze beißt sich hier in den Schwanz. Die DKV policiert bedingungsgemäß nur mit Anmeldung und Wohnsitz Bundesgebiet und die von SGB V wollen Dich dann gleich rückwirkend versicherungspflichtig machen. Viel Spaß und bitte weiter drüber berichten.

Re: Gemeldet in De, Arbeite in Shanghai und KV nur fuer China

Peters, Donnerstag, 29.01.2009, 16:44 (vor 5780 Tagen) @ Joachim Röhl

Das ist genau mein Problem, dass ich fuer die Versicherung in De gemeldet sein muss, deswegen habe ich mich extra wieder in Deutschland angemeldet.

Also musst ich nun doch bezahlen?

Ich bin verunsichert.

Eine Antwort der BKK (da war ich vorher versichert) per E-Mail steht noch aus und Callback nach China klappt bei dennen scheinbar auch nicht.

Re: Gemeldet in De, Arbeite in Shanghai und KV nur fuer China

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.01.2009, 17:40 (vor 5780 Tagen) @ Peters

Die Antwort findet sich etwas versteckt auf der Seite 40, wo unter Punkt 138 bei b) der geänderte §190 nachzulesen ist.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/031/1603100.pdf

Das Gesetz findet die wörtliche Auflistung von WOHNSITZ und weiterhin dem GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT

Was dies ist, haben die Steuerrechtler klar definiert, da greift alles nach der 183 Tage Abwesenheitszählung a la Boris Becker, nach dem Melderechtsgesetz zählt einfach die An- und Abmeldung, die innerhalb von 14 Tagen geschehen soll, aber im Versicherungsrecht oder SGB V findet man nur das oben Beschriebene und zum gewöhnlichen Aufenthalt dies
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt
Fragen? e-mail

Re: Gemeldet in De, Arbeite in Shanghai und KV nur fuer China

înes @, Sonntag, 15.02.2009, 13:15 (vor 5764 Tagen) @ Peters

Dazu hätte ich auch eine Frage:Mein Mann war bis 30.5.2007 in deutschland pflichtvers.Danach sind wir in die Türkei gezogen,jedoch ohne Abmeldung.Bis zum Dezember 2008 haben wir dort gelebt,er war nur 3 Wochen zwischendurch in Deutschland.Unser gewöhnl.Aufenthalt war also beweisbar in der Türkei.Nun Sind wir zurückgekommen und die alte Versicherung will 8000€ Nachzahlung per Vollzug eintreiben,obwohl wir die Familienversicherung bei meiner gesetzl.vers. beantragt haben.Wir sind total durcheinander, haben gerade nur Alg2.Was sollen wir machen???

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