KV nachzahlen für 6 Monate (Krankenkassenrecht)
Ich habe eine Frage zu folgendem Problem:
Mein Freund ist arbeitslos und bekommt seit ca. 6 Monaten keine Leistungen von der ARGE. Daher ist er auch nicht mehr krankenversichert (können wir uns nicht leisten), bis dahin alles logisch und gerecht. Nun haben wir aber heute durch Zufall erfahren, dass, wenn er wieder einen Job findet und sich dann wieder krankenversichern lässt, er die kompletten Beiträge für die 6 Monate nachzahlen muss. Nach einigen Recherchen haben wir nun heraus gefunden, dass das an diesem tollen Gesetzt der Pflichtversicherung liegt. Nun aber zur eigentlichen Frage: Wie kann man von jemandem verlangen, der keinerlei Einkommen hat, sich für ca 140 Euro im Monat zu versichern? Und warum muss die Krankenkasse einen darüber nicht informieren? Oder gibt es nicht vielleicht sowas wie eine Mitteilungspflicht der Krankenkasse? 140 Euro hätten wir wohl noch eher aufbringen können als jetzt 840 Euro. Gibt es irgendeine Möglichkeit sich dagegen zu wehren? Wir zahlen doch jetzt für etwas, was wir gar nicht in Anspruch genommen haben.
Schon mal vielen Dank für eine Antwort.
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- KV nachzahlen für 6 Monate -
studi,
05.02.2009, 14:59
- Re: KV nachzahlen für 6 Monate - ohne Kommentar, 05.02.2009, 15:17