Beihilfe bei GKV + Kostenerstattungstarif (Krankenkassenrecht)

Anna, Samstag, 07.02.2009, 20:17 (vor 5767 Tagen)

Hallo zusammen, mein Mann ist als Polizist in der Freien Heilfürsorge; ich bin freiwillig gesetzlich versichert inkl. der beiden Kinder. Die GKV für die Kinder ist möglich, da ich mehr verdiene als mein Mann.
Frage: Bin ich in irgendeiner Form beihilfeberechtigt? Oder die Kinder? Soweit ich weiß, hängt dies von Einkommensgrenzen ab, die ich m.W. überschreite, aber mir sagte jetzt jemand, dass ich auch unabhängig davon berechtigt sei. Was ändert sich, wenn ich die GKV in einen Kostenerstattungstarif umwandele + eine Restkosten-Zusatzversicherung abschließe? Würde das dann irgendwie in der Beihilfe berücksichtigt?
Ich bin momentan unschlüssig, ob ich nicht komplett auf die PKV schwenken soll, weil ich es leid bin, alle Sonderleistungen extra zu bezahlen. Unterm Strich wäre das wahrscheinlich günstiger, obwohl ich nicht mehr die Jüngste bin (48J) und die Kinder dann auch eine eigne PKV bräuchten. Hätte ich dann einen Beihilfeanspruch oder gelten dann auch wieder Einkommensgrenzen? Wo kann man sich über diese ganze Thematik der Beihilfe informieren? Vielen Dank.

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