Erbitte dringend Hilfe (Krankenkassenrecht)
Guten Morgen,
im Dezember 2007 habe ich mich beim AA abgemeldet, da ich seit Januar 2008 - bzw. schon seit Oktober 2007 - eine enge Verwandte pflege. Ab Januar 2008 erhalte ich 420,-- € Pflegegeld (habe sonst keine weiteren Einnahmen, bin alleinstehend).
Hätte mich hier nicht auch das AA bei der Krankenkasse abmelden müssen? Oder war dies alleine meine Sache?
Ich hatte dann ordnungsgemäß der Kasse meine Kündigung im Dezember geschickt, die sie angeblich nicht erhalten hat - dies stellte sich jedoch erst einige Zeit später heraus, als ich noch einmal mit dem AA telefonierte.
Das AA meldete mich nämlich dann erst Mitte des vergangenen Jahres bei der Krankenkasse ab?!
Seit Januar 08 bin ich nun auch nicht mehr krankenversichert, meine alte Kasse machte mich darauf aufmerksam, daß sie mich weiter versichern wollte - für ca. 140,--€/mtl.
Diese Kosten kann ich jedoch nicht aufbringen.
In einem Forum habe ich kürzlich in einer Satzung gelesen, daß man nachträglich noch einen Antrag auf Befreiuung bei der Kasse stellen kann, wenn man während der ganzen Zeit keinerlei Ansprüche gestellt hat. Die Kasse kann dann auf die monatlichen Kosten verzichten oder aber auch nur einen ganz geringen Satz (bis 40,--€/mtl.) in Rechnung stellen.
Dieser § muss wohl allen Krankenkassen bekannt sein; nur als ich den Geschäftsstellenleiter daraufhin ansprach, stellte er sich dumm und wartet jetzt darauf, daß ich ihm den §/Passus vorlege.
Leider habe ich mir damals von der Satzung keine Kopie gezogen - weiss auch nicht mehr, welcher Link es war - und hoffe nun hier auf Hilfe, damit ich der Kasse den § mitteilen kann bzw. ich mir den Passus kopiere.
Ganz herzlichen Dank auch im voraus und einen guten Start in die neue Woche -
Jule