Re: säumige Krankenkassenbeiträge für ehemalige Mitarbeiter (Krankenkassenrecht)
Wenn die Krankenkasse, was n i c h t anzunehmen, in den letzten 20 Jahren nicht in regelmäßig Abständen die Forderung geltend gemacht hat, dann könnte ein Formfehler vorliegen. Ansonsten ist Ihr Ehegatte analog § 823 BGB in Verb. mit § 266a StGB für den der Kasse seinerzeit entstandene Schaden auf ewige Zeit Schuldner.
Die Höhe der Rente ist nicht immer aussagefähig, es kommt darauf an, ob der Lebensunterhalt evtl. auch durch andere Einnahmen abgedeckt wird.
Wenden Sie sich doch einfach an die Krankenkasse warum sie für die Rente ein Verrechnungsersuchen gestellt hat und was die Rechtsgrundlage dafür ist.
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- säumige Krankenkassenbeiträge für ehemalige Mitarbeiter -
Martha,
09.02.2009, 15:49
- Re: säumige Krankenkassenbeiträge für ehemalige Mitarbeiter - Gast, 09.02.2009, 19:30