säumige Krankenkassenbeiträge für ehemalige Mitarbeiter (Krankenkassenrecht)

Martha @, Montag, 09.02.2009, 15:49 (vor 5765 Tagen)

Ich brauche dringend Hilfe ! Mein Mann war 25 Jahre selbstständig und mußte dann Konkurs anmelden. Seine Versicherungen für die Alterversorgung gingen mit in die Konkursmasse sodaß er nur 270 EUR Rente bekommt. Da er bei der Krankenkasse auch Schulden hatte, sagt die Rentenversicherung das diese erst einmal beglichen werden müssen und er die 270 EUR Rente nicht bekommt. Der Konkurs ist jetzt ca. 20 Jahre her und es wurde auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Ist das rechtlich ok bei einer so kleinen Rente ? Von der Krankenkasse wurden bis jetzt keine gerichtlichen Forderungen gestellt. Für eine Rückantwort wäre ich dankbar !

Re: säumige Krankenkassenbeiträge für ehemalige Mitarbeiter

Gast, Montag, 09.02.2009, 19:30 (vor 5765 Tagen) @ Martha

Wenn die Krankenkasse, was n i c h t anzunehmen, in den letzten 20 Jahren nicht in regelmäßig Abständen die Forderung geltend gemacht hat, dann könnte ein Formfehler vorliegen. Ansonsten ist Ihr Ehegatte analog § 823 BGB in Verb. mit § 266a StGB für den der Kasse seinerzeit entstandene Schaden auf ewige Zeit Schuldner.

Die Höhe der Rente ist nicht immer aussagefähig, es kommt darauf an, ob der Lebensunterhalt evtl. auch durch andere Einnahmen abgedeckt wird.

Wenden Sie sich doch einfach an die Krankenkasse warum sie für die Rente ein Verrechnungsersuchen gestellt hat und was die Rechtsgrundlage dafür ist.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum