Re: Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

Bodi, Dienstag, 10.02.2009, 07:00 (vor 5765 Tagen) @ TineLH

Nach § 10 SGB V gilt für die betragsfreie Mitversicherung grundsätzlich:

"Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern"

Mit "Lebenspartner" im Sinne dieses Gesetzes ist aber eine eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft gemeint.
Daher kommt eine beitragsfreie Mitversicherung ohne Trauschein leider nicht in Betracht.


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