Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

TineLH @, Dienstag, 10.02.2009, 00:14 (vor 5765 Tagen)

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich lebe mit meinem Lebensgefährten (nicht verheiratet) und unserem gemeinsamen Sohn (9 Monate) unter einem Dach.
Mein Lebensgefährte ist Krankenversichert, unser Sohn ist durch meinen Lebensgefährten ebenfalls versichert. Ich bin auch NOCH Krankenversichert. Ich bin arbeitslos und bekomme kein ALG II, da mein Lebensgefährte "zuviel" verdient.
nun die Frage:

Kann ich mich bei meinem Lebensgefährten mitversichern lassen obwohl wir "nur" eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft führen.

Ich müsste nähmlich ab Juli 2009 monatlich 128,16 € an die Krankenkasse zahlen.

Vielen Dank für eure Hilfe

Tine

Re: Krankenkasse

Matthew, Dienstag, 10.02.2009, 00:16 (vor 5765 Tagen) @ TineLH

keine Ahnung Sorry

Re: Krankenkasse

Bodi, Dienstag, 10.02.2009, 07:00 (vor 5765 Tagen) @ TineLH

Nach § 10 SGB V gilt für die betragsfreie Mitversicherung grundsätzlich:

"Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern"

Mit "Lebenspartner" im Sinne dieses Gesetzes ist aber eine eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft gemeint.
Daher kommt eine beitragsfreie Mitversicherung ohne Trauschein leider nicht in Betracht.

Re: Krankenkasse

ichweissbescheid, Sonntag, 15.02.2009, 11:24 (vor 5760 Tagen) @ TineLH

Du musst zahlen!

Gruß
iwb

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