Bürgerpflichtversicherung (Krankenkassenrecht)

Jeylee @, Freitag, 13.02.2009, 13:55 (vor 5766 Tagen)

Hallo,

ich bin 28 und lebe bei meinen Eltern, ich war vom April 2007 bis Januar 2009 nicht verischert und habe auch in der Zeit nicht gearbeitet also keinerlei Geld bezogen auch nicht vom Arbeitsamt. (Dies aus persönlichen Gründen, Depressionen ect) Jetzt wo ich endlich wieder ein Bein vor die Türe setzen will und von Neu beginnen will, erfahre ich von der Bürgerpflichtversicherung. Ich bin auf der Suche nach Arbeit und habe mich bis dahin beider ARGE gemeldet. Die brauchten eine Meldeschein von meiner letzten Versicherung, daraufhin war ich bei der AOK die mir dann mittteilten das ich erstmal Rückwirkend 20 Monate den Beitrag zahlen muss. Das sind ca. 2860 Euro. Was ich nicht verstehe ist wie kann mann von einer Person der keine Leistungen bezogen hat soviehl Geld verlangen. Das ist ein sehr hocher Betrag für mich. Muss ich das wirklich bezahelne zumahl ich bis dato nichts von einer Bürgerpflichtversicherung gewusst habe.

Re: Bürgerpflichtversicherung

ichweissbescheid, Freitag, 13.02.2009, 16:41 (vor 5765 Tagen) @ Jeylee

Ja, Du musst. In der Regel gibt es Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Kassen. Ist leider so.

Anm.: Keine Leistungen beziehen entbindet nicht von der Beitragszahlung, das nennt sich Solidargemeinschaft.

Re: Bürgerpflichtversicherung

Czauderna, Samstag, 14.02.2009, 12:37 (vor 5765 Tagen) @ Jeylee

Halllo,
und wieder stellt sich hier die Frage - wie kann man von jemanden Geld für eine Krankenversicherung verlangen der kein Geld hat bzw kein Einkommen.
So jemand muss doch umsonst/kostenlos versichert werden und was noch viel wichtiger ist, der muss auch umsonst behandelt werden.
Hinzu kommt noch, der Betreffende hat von der Versicherungspflicht nichts gewusst - ist es da rechtsmäßig trotzdem Geld zu verlangen ??.
Mein lieber Jeylee - Sie sind kein Einzelfall in diesen Zeiten -
Da es grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates und damit die der Steuerzahler, dass in solchen Fällen die Gesellschaft einfach so
das Risiko der Krankenversicherung für diese Personen übernimmt,
ist es nicht mehr als recht dass sie zur Beitragszahlung herangezogen werden. Wenn Sie dem Staat nachweisen können,
dass Sie hilfebeddürftig im Sinne des Gesetztes sind, wird er Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen gewähren und damit dann auch Ihre Krankenversicherung absichern - ansonsten bleibt das bei Ihnen hängen.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - selten traf dieser Spruch so zu wie momentan im Bereich der Krankenversicherung.
Gruß
Czauderna

Re: Bürgerpflichtversicherung

Wolfgang, Samstag, 14.02.2009, 15:12 (vor 5764 Tagen) @ Czauderna

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist eine alte Volksweisheit.
Ob sie hier anwendbar ist, muss angezweifelt werden,
da es hier am notwendigen Vorsatz nach §§ 15 StGB ff fehlt.
(Auch § 49 Abs. 1 StGB hilft hier noch weiter.)
Es wurde ja hier im Forum auch schon öfter beschrieben,
dass die Verkündung der neuen Gesetze zur Gesundheitsreform
etwas verschleiert wurde, so dass den Betroffenen gar
nicht richtig klar werden konnte, was da auf sie zu kam.

Mit Hoffnung machenden Grüßen,
Wolfgang

Re: Bürgerpflichtversicherung

Czauderna, Samstag, 14.02.2009, 15:24 (vor 5764 Tagen) @ Wolfgang

Hallo Wolfgang,
Ihre Zweifel in allen Ehren, aber mir ist bisher noch kein Fall
(Klageverfahren) bekanntgeworden der wegen erwiesener Unwissenheit einen "Nichtversicherten" von der Beitragsnachzahlung
befreit hat.
Es ist allerdings unbestritten das es viele Fälle gibt die aufgrund ihrer
Vogel-Strauss-Haltung (Kopf in den Sand) um diese Nachzahlung
herumkommen werden weil die Gesetzeslage dies in Theorie und Praxis zulässt.
Aber das ist ja nicht neu - wer sich auskennt im System weis auch was er zu tun oder nicht zu tun hat um einen Vorteil zu erhalten.
Um dies zu ermöglichen bin ich nicht hier.
Gruß
Czauderna

Re: Bürgerpflichtversicherung

Wolfgang, Montag, 16.02.2009, 10:00 (vor 5763 Tagen) @ Czauderna

Hallo Günter,
man kann ja auch nicht von dir (ich nutze mal frech diese,
in Foren übliche, Anrede) erwarten, dass Du hier Hinweise
zum Rechtsbruch/zur Rechtsumgehung gibst, da Du ja
nicht anonym hier tätig bist und für die "andere Seite"
arbeitest.
Andererseits gibt es sicher noch nicht so viele Klage-
verfahren und vermutlich tun sich auch die Gerichte und
Rechtsanwälte noch schwer, mit der Auslegung der
Sozialgesetzbücher. Es ist ja bisher nur ein vergleichs-
weise geringer Teil der Nichtversicherten in die GKV oder
PKV zurückgekehrt.
Ich selber erfuhr die wenig verhandlungsbereite AOK
Rheinland/Hamburg, die rigoros und zielstrebig ihre
Forderungen durchsetzte, unter Zuhilfenahme aller
Rechtsmittel, wie Eidesstattliche Versicherung und
Kontenpfändung (ohne Freistellung eines Existenzmini-
mums, weil es das ja für Selbstständige nicht in der
bekannten Form gibt).
Davor war ich fast 20 Jahre Selbstzahler und bin damit
keineswegs den "ehrlichen Beitragszahlern" zur Last
gefallen. Im Gegenteil dazu habe ich sogar die notlei-
denden Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken noch
kräftigst unterstützt, da ich ja viel mehr gezahlt habe,
als diese von den Kassen bekommen hätten.
Trotzdem bin ich, mit Ehefrau und 4 Kindern, damit noch
viel günstiger weggekommen, als wenn ich regelmäßige
Monatsbeiträge und Zuzahlungen gezahlt hätte, da ja
der Löwenanteil der (GKV-)Beiträge wohl in deren
Organisation hängen bleibt. (Irgendwo las ich neulich,
dass auf 90.000 Ärzte 60.000 GKV-Mitarbeiter kommen,
oder war es sogar noch umgekehrt?)

Als ich mich dann Ende April 2007 nur mal vorerst
bei meiner früheren Krankenkasse erkundigen wollte,
was denn da beitragsmäßig auf mich zukommt und ob
ich, als zur Zeit geringverdienender Selbstständiger
tatsächlich weit über 40% Krankenkassenbeitrag,
bezogen auf meine derzeitige Ertragslage, aufbringen
muss, hing ich schon am "Fliegenfänger".
Das Einkommen/der Ertrag Selbstständiger wird ja
nicht aus realen Zahlen berechnet, sondern man legt
ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde, was jedoch
die Mehrzahl der Selbstständigen kaum erreicht.
So betrachtet könnte man dem Themenstarter "Jeylee"
ja auch ein fiktives Einkommen (ein Einkommen, was
er erreichen "könnte") unterjubeln und ihm danach den
Beitrag bescheiden. ;-)

Ob ich nun jemals meine Rückstände der AOK abge-
zahlt bekomme und dann auch wieder Anspruch auf
"vollständige" Leistungen habe, steht in den Sternen.
Es gibt leider keine andere Wahl.
Wenn es dann aber dem Allgemeinwohl/der Solidarität der
Versicherten dient, wars ja nicht vergebens.

Freundliche Grüße
Wolfgang

Re: Bürgerpflichtversicherung

Bodi, Montag, 16.02.2009, 17:37 (vor 5762 Tagen) @ Wolfgang

So betrachtet könnte man dem Themenstarter "Jeylee"

ja auch ein fiktives Einkommen (ein Einkommen, was
er erreichen "könnte") unterjubeln und ihm danach den
Beitrag bescheiden. ;-)

Genau das tun die Kassen (Unterstellung eines fiktives Einkommens von rund 850 EUR monatlich), selbst wenn gar keine Einkünfte vorhanden waren.
Wer keine staatlichen Leistungen in Anspruch nimmt, obwohl er bedürftig ist, wird mit hohen Nachzahlungen zusätzlich bestraft - während ein ALG2-Bezieher den kompletten Lebensunterhalt finanziert bekommt, also nicht nur die Krankenversicherung. Ob das gerecht ist, sei dahingestellt.

@Jeylee: Einen Ansatzpunkt für einen möglichen Erlaß der Beitragsschulden siehe den folgenden Link - einen Antrag nach § 186(11) SGB V zu stellen sollte man zumindest versuchen. Denkbarer und hier anscheinend auch zutreffender Grund: Schwere Depressionen und soziale Phobie, am besten ärztlich attestiert (es sei denn, es ist ein Wechsel in eine PKV geplant - da macht es sich bei der Gesundheitsprüfung nicht gut)

http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/forumb&forenid=2&Pos=1441.1


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