Zahnspange Bkk (Krankenkassenrecht)

yvonne @, Sonntag, 15.02.2009, 18:11 (vor 5763 Tagen)

Ich hatte mich vor 3 Jahren für eine Zahnspange entschieden.Da ich über über 18 bin,mußte ich mir einen privaten Kostenplan erstellen lassen.Die Krankenkasse hatte mir mitgeteilt,wenn ich eine Kieferop machen lasse,würde sie die Kosten übernehmen.Ich bin daraufhin zu einen Kieferchirugen gegangen.Dieser teilte mir mit,das eine Op aus med.Sicht nicht notwendig wäre.Also lehnte ich eine Op ab.Ein Jahr später stellte sich aber heraus,das eine Op doch notwendig sei.Diese Op fand im März 08 statt.Nun zu meinem Problem:
ich hatte am 1.12.07 die Krankenkasse,da sich aber im nachhinein sich heraus gestellt hat,das eine Op notwendig,möchte ich mein Geld von meiner ehemaligen Krankenkasse wieder haben.Kann mir jemand sagen,wie meine Chancen sind?

Re: Zahnspange Bkk

Czauderna, Sonntag, 15.02.2009, 19:14 (vor 5763 Tagen) @ yvonne

Hallo,
ich nehme an Sie haben die Kasse zum 01.12.2007 gewechselt ??.
Nun, die Chancen sind da gleich Null.
Die Op. fand zu einem Zeitpunkt statt an dem keine Mitgliedschaft mehr bei der alten Kasse bestand. Zuständig wäre hier Ihre neue Kasse - warum zahlt die nicht ??
Gruß
Czauderna

Re: Zahnspange Bkk

Yvonne, Dienstag, 24.02.2009, 19:50 (vor 5754 Tagen) @ Czauderna

Hallo!
Die neue Kasse,mein Kieferorto.,mein Kieferchirung sind alle der Meinung,das die alte Krankenkasse dafür aufkommen muss.Mal sehen was raus kommt,da das ganze vors Gericht.

Re: Zahnspange Bkk

Czauderna, Dienstag, 24.02.2009, 20:09 (vor 5754 Tagen) @ Yvonne

Hallo,
das ist nicht logisch - wie begründen denn die neue Kasse, der
Kieferorthopäde und der Chirurg ihre Meinung.
Entscheidend ist immer der Behandlungsbeginn, nicht der
Tag der Antragstellung.
Ich hatte einen ähnlichen Fall von der Konstellation her.
Geschlechtsumwandlung wurde bei der Kasse A. beantragt als
Familienversicherte. Der Hauptversicherte wechselte dann die Kasse als die Geschlechtsumwandlung noch nicht begonnen hatte.
Die neue Kasse weigerte sich zunächst die Kosten zu übernehmen -
erst auf dem Klagewege und unter Hinzuziehung der Unterlagen der alten Kasse (Gutachten usw.) wurde dan die neue Kasse
zur
Kostenübernahme verdonnert.
Gruß
Czauderna

Re: Zahnspange Bkk

yvonne, Sonntag, 22.03.2009, 15:17 (vor 5728 Tagen) @ Czauderna

Hallo,die begründen das damit,das eine Op am Anfang nicht nötig war.Im laufe der Zeit hat sich aber herausgestellt,das eine Op nötig wäre,um einen Erfolg zu erzielen.Deshalb habe ich ja schon geschrieben,ich bin ja mal gespannt was bei der Verhandlung raus kommt und ob sich nun einer verantwortlich fühlt oder nicht.

Gruß Yvonnne

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