GKV Beiträge aus Zinsen (Krankenkassenrecht)

Tantui @, Donnerstag, 19.02.2009, 07:25 (vor 5760 Tagen)

Meine Frau ist bei mir als Familienmitglied versichert. Sie hat einen 400 Job.Auf einem Fragebogen der Krankenkasse ist die Angebe von Zinsen etc. verlangt.
Frage: -Verliert meine Frau bei Angabe der Zinsen die kostenfreie
Mitversicherung?
-Wieviel Jahre zurück können Beiträge nachgefordert
werden?
Danke und mfG
Tantui

Re: GKV Beiträge aus Zinsen

gast, Donnerstag, 19.02.2009, 08:44 (vor 5759 Tagen) @ Tantui

ja familienversicherungsanspruch ist dann weg!

mind. 4 jahre bei vorsätzlicher nichtangabe der zinsen 30 jahre

Re: GKV Beiträge aus Zinsen

Ulrich, Donnerstag, 19.02.2009, 09:42 (vor 5759 Tagen) @ gast

Hallo Gast,

Zusatzfrage: Wie berechnen sich dann die Beiträge? Ist man dann in der "Gleitzone"? Oder muss man bei Einkünften von 400,- € aus Minijob + 5 € Zinseinkünfte den kompletten KK-Mindestbeitrag für freiweillig Versicherte zahlen?

Danke und Gruß,
Uli :-)=

Re: GKV Beiträge aus Zinsen

ohne Kommentar, Donnerstag, 19.02.2009, 10:01 (vor 5759 Tagen) @ Ulrich

http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2006/GR_Gesamteinkommen_21032006.doc-1.pdf

2.1.2 Beachten: Werbungskosten / Freibeträge !!!!

Die Gleitzone findet nur Anwendung bei Pflichtversicherung auf der Basis eines Arbeitseinkommens.

Bei Aufhebung der Familienversicherungsfähigkeit besteht eine ersatzweise Versicherungspflicht erst seit 01.04.2007.

Bei diese "Ersatz-Versicherung" nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V wird der Beitrag erreichnet nach den Grundsätzen, die bei freiwilliger Mitgliedschaft gelten.

Gleitzone ist dort ein Fremdwort.

Re: GKV Beiträge aus Zinsen

Nobby @, Samstag, 03.04.2010, 13:41 (vor 5351 Tagen) @ gast

Stimmt nicht!
Zinseinkünfte unterhalb des Freibetrages zählen nicht zum Gesamteinkommen. Urteil BSG aus dem Jahr 2003.
Steht auch bei vielen KV auf der Homepage, dass der Sparerfreibetrag berücksichtigt wird.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum