GKV Beiträge aus Zinsen (Krankenkassenrecht)

Tantui @, Donnerstag, 19.02.2009, 07:25 (vor 5759 Tagen)

Meine Frau ist bei mir als Familienmitglied versichert. Sie hat einen 400 Job.Auf einem Fragebogen der Krankenkasse ist die Angebe von Zinsen etc. verlangt.
Frage: -Verliert meine Frau bei Angabe der Zinsen die kostenfreie
Mitversicherung?
-Wieviel Jahre zurück können Beiträge nachgefordert
werden?
Danke und mfG
Tantui

Re: GKV Beiträge aus Zinsen

gast, Donnerstag, 19.02.2009, 08:44 (vor 5759 Tagen) @ Tantui

ja familienversicherungsanspruch ist dann weg!

mind. 4 jahre bei vorsätzlicher nichtangabe der zinsen 30 jahre

Re: GKV Beiträge aus Zinsen

Ulrich, Donnerstag, 19.02.2009, 09:42 (vor 5759 Tagen) @ gast

Hallo Gast,

Zusatzfrage: Wie berechnen sich dann die Beiträge? Ist man dann in der "Gleitzone"? Oder muss man bei Einkünften von 400,- € aus Minijob + 5 € Zinseinkünfte den kompletten KK-Mindestbeitrag für freiweillig Versicherte zahlen?

Danke und Gruß,
Uli :-)=

Re: GKV Beiträge aus Zinsen

ohne Kommentar, Donnerstag, 19.02.2009, 10:01 (vor 5759 Tagen) @ Ulrich

http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2006/GR_Gesamteinkommen_21032006.doc-1.pdf

2.1.2 Beachten: Werbungskosten / Freibeträge !!!!

Die Gleitzone findet nur Anwendung bei Pflichtversicherung auf der Basis eines Arbeitseinkommens.

Bei Aufhebung der Familienversicherungsfähigkeit besteht eine ersatzweise Versicherungspflicht erst seit 01.04.2007.

Bei diese "Ersatz-Versicherung" nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V wird der Beitrag erreichnet nach den Grundsätzen, die bei freiwilliger Mitgliedschaft gelten.

Gleitzone ist dort ein Fremdwort.

Re: GKV Beiträge aus Zinsen

Nobby @, Samstag, 03.04.2010, 13:41 (vor 5351 Tagen) @ gast

Stimmt nicht!
Zinseinkünfte unterhalb des Freibetrages zählen nicht zum Gesamteinkommen. Urteil BSG aus dem Jahr 2003.
Steht auch bei vielen KV auf der Homepage, dass der Sparerfreibetrag berücksichtigt wird.

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