Re: Gesundheitsfragen PKV (Krankenkassenrecht)

Talon, Donnerstag, 19.02.2009, 12:05 (vor 5756 Tagen) @ Chiara

Hallo Chiara,

Gentests mit dieser Fragestellung finden in zwei Bereichen Anwendung:

1. Vorsorge

2. Bei der Therapie einer akuten Erkrankung zu Eingrenzung der eingesetzten Methoden und Mittel

Im Bereich der Vorsorge führt das Resultat des Testes nicht unmittelbar zu Behandlungsschritten. Er hat eher statistische Aussagekraft. ( Wie etwa die Krankheitshäufung in der Familie ).

Daher würde ich in Deiner Situation mit einem Test eher etwas warten. Ein echter Nachteil entsteht Dir dadurch nicht.

Ganz allgemein leben wir in einer Welt der Datenunsicherheit und Rechtsunsicherheit.
Da auch ein Arbeitgeber Interesse an solchen Daten haben können und die Welt immer "verchipter" wird, würde ich persönlich eine solche Untersuchung anonym veranlassen.
Angesichts eines immer löchrigeren Datenschutzes gehe ruhig davon aus, dass das Ergebnis - bildlich gesprochen- sonst auf Deiner Stirn geschrieben steht.


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