Gesundheitsfragen PKV (Krankenkassenrecht)
Hallo miteinander,
ich stehe derzeit vor 2 Überlegungen:
a) der Wechsel von der GKV in die PKV und
b) will ich einen Gentest machen bzgl der Veranlagung zu erblichem Brustkrebs?
Daher stellt sich mir die Frage, wie detailliert die Gesundheitsfragen in Hinblick auf evtl initialisierte bzw. bereits durchgeführte Gentests sind? Wenn ich bspw den Gentest machen lassen möchte, aber noch kein Ergebnis habe - gilt er dann schon als vorhanden und muss angegeben werden?
Danke für Ihre Hilfe,
Chiara
Re: Gesundheitsfragen PKV
Hallo Chiara,
Gentests mit dieser Fragestellung finden in zwei Bereichen Anwendung:
1. Vorsorge
2. Bei der Therapie einer akuten Erkrankung zu Eingrenzung der eingesetzten Methoden und Mittel
Im Bereich der Vorsorge führt das Resultat des Testes nicht unmittelbar zu Behandlungsschritten. Er hat eher statistische Aussagekraft. ( Wie etwa die Krankheitshäufung in der Familie ).
Daher würde ich in Deiner Situation mit einem Test eher etwas warten. Ein echter Nachteil entsteht Dir dadurch nicht.
Ganz allgemein leben wir in einer Welt der Datenunsicherheit und Rechtsunsicherheit.
Da auch ein Arbeitgeber Interesse an solchen Daten haben können und die Welt immer "verchipter" wird, würde ich persönlich eine solche Untersuchung anonym veranlassen.
Angesichts eines immer löchrigeren Datenschutzes gehe ruhig davon aus, dass das Ergebnis - bildlich gesprochen- sonst auf Deiner Stirn geschrieben steht.
Re: Gesundheitsfragen PKV
Nach dem neuen VVG ist nur anzugeben, wonach auch gefragt wird. Die Frage nach einem Gentest habe ich noch nicht gesehen; manche Versicherer sagen vielmehr explizit, dass Ergebnisse eines Gentests unbeachtlich sind.
Re: Gesundheitsfragen PKV
[Beitrag gelöscht: Verstoß gegen die Forumsregeln. D. Red.]