Wahltarif Krankentagegeld (Krankenkassenrecht)

sav @, Mittwoch, 25.02.2009, 22:12 (vor 5749 Tagen)

Hallo zusammen.
Habe mich zum 01.02.2009 freiberuflich selbstständig gemacht und möchte gerne in die PKV. Annahme der PKV liegt mir bereits vor.
Meine alte GKV verweigert mir allerdings die Kündigung mit Verweis auf die von mir abgeschlossenen Zusatztarif Krankentagegeld, welchen ich allerdings innerhalb der 3-monatigen Wartezeit widerrufen habe. Diese Wartezeit ist in den Teilnahmebedingungen explizit erwähnt und daher für mich entscheidend gewesen diesen Zusatztarif sozusagen für alle Fälle vorab abzuschliessen. Sicherlich unklug wie sich nun rausstellt.

Ich denke ich habe hier aber mit dem Widerruf richtig gehandelt. Wie sieht es mit solchen Zusatztarifen mit der Kündigunsfrist aus. Es handelt sich hier um die TK.

Bin für jede Hilfe dankbar.
Gruss
Sava

Re: Wahltarif Krankentagegeld

Czauderna, Donnerstag, 26.02.2009, 10:42 (vor 5749 Tagen) @ sav

Hallo,
ich kann nicht sagen wie das algemein gehandhabt wird aber es scheint doch so zu sein, dass aufgrund der Wiedereinführung des Krankengeldanspruchs für Selbständige ab dem 43. Tag per Gesetz
diese 3 Jahres-Regelungen nicht mehr unbedingt greifen, das aber nur unter Vorbehalt und wenn überhaupt, erst ab dem 01.07.2009.
So gesehen wird eine Kündigung der Mitgliedschaft fruehestens erst zum 30.06.2009 möglich sein - aber wie gesagt - meine Meinung !!
Gruß
Czauderna

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