Re: Wahltarif Krankentagegeld (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich kann nicht sagen wie das algemein gehandhabt wird aber es scheint doch so zu sein, dass aufgrund der Wiedereinführung des Krankengeldanspruchs für Selbständige ab dem 43. Tag per Gesetz
diese 3 Jahres-Regelungen nicht mehr unbedingt greifen, das aber nur unter Vorbehalt und wenn überhaupt, erst ab dem 01.07.2009.
So gesehen wird eine Kündigung der Mitgliedschaft fruehestens erst zum 30.06.2009 möglich sein - aber wie gesagt - meine Meinung !!
Gruß
Czauderna
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- Wahltarif Krankentagegeld -
sav,
25.02.2009, 22:12
- Re: Wahltarif Krankentagegeld - Czauderna, 26.02.2009, 10:42