Re: Frage zu Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)
Hallo,
grundsätzlich gibt es da keinerlei Schwierigkeiten, es sei denn
verwaltungstechnischer oder sogar "bürokratischer" Art bei Übergabe von Leistungsfällen von Kasse A zu Kasse B.
Ab dem 1. Tag der Mitgliedschaft besteht auch der volle Leistungsanspruch.
Gruß
Czauderna