Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV? (Krankenkassenrecht)

Vamp @, Montag, 02.03.2009, 19:49 (vor 5745 Tagen)

Hallo, ich bräuchte dringend Rat und weiß nicht, an wen ich mich wenden kann.
Ich bin Referendarin, also Beamtin und deshalb privat krankenversichert. Mein Mann ist krankheitsbedingt arbeitsunfähig und war bisher freiwillig gesetzlich versichert. Nun sind unsere finanziellen Reserven aufgebraucht, und wir mussten uns an die ARGE wenden, um die Zeit bis ich mit dem Referendariat fertig bin (ca. 1 Jahr) zu überbrücken. Diese sagt nun, ich müsse mich gesetzlich versichern, so dass mein Mann über mich familienversichert werden kann. Aber ist das denn wirklich so? Ich habe einen Facharzt, den ich dann nicht mehr aufsuchen kann, was mir eigentlich sehr wichtig ist, und die private KV droht damit, dass ich die Kündigungsfrist (1 Jahr?) einhalten muss, wenn ich nicht ein Schreiben von der ARGE bekomme, dass das wirklich notwendig ist. Die Sachbearbeiterin von der Arge weigert sich, solch ein Schreiben zu verfassen und verweist nur auf SGB V § 5 Abs. 2. Daraus geht m. E. aber nicht diese Pflicht hervor.

Ich weiß nun wirklich nicht mehr weiter...

Evtl. wäre die gesetzliche Versicherung im Hinblick auf die Zukunft ja auch besser, da mein Mann dann über mich versichert wäre. Aber ich weiß nicht, wen ich fragen kann.

Falls jemand Rat weiß, bedanke ich mich im Voraus!

Viele Grüße
Vamp

Re: Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV?

taft, Montag, 02.03.2009, 23:06 (vor 5744 Tagen) @ Vamp

§5 SGB V regelt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

§5 Abs. 1 Nr. 2 widmet sich den Beziehern von Arbeitslosengeld ( Also nicht §5 Abs. 2, wie Sie schreiben ) .

Warum vermuten Sie, dass Sie nicht unter diese Bestimmung fallen ?

Allgemein gilt, dass eine PKV Mitgliedschaft endet, sobald eine gesetzliche Pflicht zur GKV greift.


Re: Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV?

Vamp @, Dienstag, 03.03.2009, 17:39 (vor 5744 Tagen) @ taft

Achja, natürlich nicht Abs. 2, entschuldigung.

Ich bin mir deshalb unsicher, da ich ja weiterhin Beamtin bin, und dachte, mein Mann ist die "Person, die bezieht".

Vielen Dank für weitere Antworten!

Re: Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV?

Gaststarter, Mittwoch, 04.03.2009, 18:37 (vor 5743 Tagen) @ Vamp

Hallo,

Versichrungspflicht für Leistungsbezieher ALG II regelt §5 Abs.1 Nr.2a SGB V.

Und dann steht im §5 Abs.5a:
1Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte.

Re: Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV?

Steffi @, Dienstag, 10.03.2009, 09:31 (vor 5737 Tagen) @ Vamp

Falls ich mich nicht ganz irre würde für Sie als Beamatin § 5 Abs. 5a SGB V in der Fassung seit 01.01.09 greifen, da Sie als Beamtin gemäß § 6 Abs. 1 Nr.2 SGB V unter die Personen fallen, die typischer Weise privat versichert sind. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
Da diese Vorschriften neu sind kennt die Arge sie nicht. Wir hatten dieses Problem leider in anderer Richtung wir wollen in die GKV und können nicht. Zeigen Sie dem Arge Bearbeiter doch mal die Paragraphen 5 und 6 und fragen Sie mit den bei Ihnen vorliegenden Voraussetzungen bei einer GKV nach. Diese wird Sie normalerweise ablehnen, was Sie dann bei der Arge nachweisen können. Einzig, wenn sie unter 50 % teilzeit beschäftigt sind könnte wieder eine andere Sachlage greifen, weil der Beihilfeanspruch dann subsidiär gegenüber anderen Versicherungsmöglichkeiten, auch der Familienversicherung ist, diese Regelung hängt aber wohl auch vom Arbeitgeber ab z.B. Bund oder Bundesland.
Hoffe geholfen zu haben. Wieso sollte dieser blöde neue Absatz 5 a, der uns so ärgert, nicht auch mal jemandem helfen.
Gruss, Steffi

Re: Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV?

Vamp @, Dienstag, 10.03.2009, 19:32 (vor 5737 Tagen) @ Steffi

Hallo Steffi,
vielen herzlichen Dank für die Nachricht. Komisch, dass weder die gesetzliche noch die private KV etwas von diesem Absatz wusste, denn wie gesagt, konnte uns bisher keiner so recht beraten. Ich werde mal überprüfen, ob es für uns noch was bringt. Bei Interesse lasse es ich Sie auch gerne wissen.
Vielen Dank!
Gruß, Vamp

Re: Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV?

Steffi @, Mittwoch, 11.03.2009, 09:33 (vor 5736 Tagen) @ Vamp

Wir bekommen einen Ablehnungsbescheid von einer GKV. Leider ist das ja in unserem Falle eigentliche nicht erwünscht gewesen. Ich suche noch nach einer Lösung.
Grüße, Steffi

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