Bitte Hilfe! Arge, nun pflicht zum Wechsel von PKV zu GKV? (Krankenkassenrecht)
Hallo, ich bräuchte dringend Rat und weiß nicht, an wen ich mich wenden kann.
Ich bin Referendarin, also Beamtin und deshalb privat krankenversichert. Mein Mann ist krankheitsbedingt arbeitsunfähig und war bisher freiwillig gesetzlich versichert. Nun sind unsere finanziellen Reserven aufgebraucht, und wir mussten uns an die ARGE wenden, um die Zeit bis ich mit dem Referendariat fertig bin (ca. 1 Jahr) zu überbrücken. Diese sagt nun, ich müsse mich gesetzlich versichern, so dass mein Mann über mich familienversichert werden kann. Aber ist das denn wirklich so? Ich habe einen Facharzt, den ich dann nicht mehr aufsuchen kann, was mir eigentlich sehr wichtig ist, und die private KV droht damit, dass ich die Kündigungsfrist (1 Jahr?) einhalten muss, wenn ich nicht ein Schreiben von der ARGE bekomme, dass das wirklich notwendig ist. Die Sachbearbeiterin von der Arge weigert sich, solch ein Schreiben zu verfassen und verweist nur auf SGB V § 5 Abs. 2. Daraus geht m. E. aber nicht diese Pflicht hervor.
Ich weiß nun wirklich nicht mehr weiter...
Evtl. wäre die gesetzliche Versicherung im Hinblick auf die Zukunft ja auch besser, da mein Mann dann über mich versichert wäre. Aber ich weiß nicht, wen ich fragen kann.
Falls jemand Rat weiß, bedanke ich mich im Voraus!
Viele Grüße
Vamp