Kommt E 106 für mich in Frage? (dringend!) (Krankenkassenrecht)

Gabi, Freitag, 06.03.2009, 12:29 (vor 5744 Tagen)

Bitte nicht schlagen, hatte es ganz hinten in ähnlicher Form schon mal gepostet, jetzt eröffne ich ein eigenes Thema, weil es sonst untergeht und nicht mehr beachtet wird und ich wäre echt über jede Meinung dankbar...

Hallo, ich hoffe, hier kann mir wer helfen!

Ich fasse mal ganz kurz zusammen.
Ich bin Österreicherin, fast 27 Jahre alt und hab hier in Deutschland meine Ausbildung zur PTA gemacht. Ich bin seit meiner Geburt und noch bis Sommer 2010 über meinen Vater versichert - also bei einer österreichischen Versicherung.

Seit August "08 bin ich durch Eintritt in ein Arbeitsverhältnis zusätzlich (!) in der KKH versichert. In den letzten Tagen erst wurde mir mit Schrecken klar, dass das offenbar verboten ist.
Außerdem bin ich diesen Februar und März blöderweise arbeitslos und muss mich selbstversichern... (140€/Monat, keine Chance auf irgendwelche soziale Hilfen)
Ab April hab ich allerdings wieder Arbeit.

Meine Frage nun:
Kann ich mich über meinen Vater in Österreich mit diesem Formular E 106 so versichern, dass ich in Deutschland weiterhin zu Ärzten gehen kann? Also quasi die KKH kündigen, um Kosten zu sparen?
Wohnsitz und Arbeitsplatz sind allerdings ja Deutschland... Ich fürchte ja, dass man sich nicht aussuchen kann wo man versichert ist - Österreich oder Deutschland - und wer nun den Betreuungsauftrag bekommt?! (wie gesagt, die österreichische wäre mir etwas lieber)

Bitte bitte, hilft mir. Bin ziemlich verzweifelt, da die deutsche Kasse auch gerade nach einem Nachweis der gekündigten österr. Versicherung fragt… (welcher nicht existiert)

LG, Gabi

Re: Kommt E 106 für mich in Frage? (dringend!)

Talon, Samstag, 07.03.2009, 10:15 (vor 5744 Tagen) @ Gabi

http://www.bgkk.at/portal/index.html?ctrl:cmd=render&ctrl:window=bgkkportal.channel_content.cmsWindow&p_menuid=51692&p_tabid=4&p_pubid=60675#pd804238

Re: Kommt E 106 für mich in Frage? (dringend!)

Talon, Samstag, 07.03.2009, 10:17 (vor 5744 Tagen) @ Talon

http://www.sozialversicherung.at/portal/index.html;jsessionid=0844BA1D5DF19C413369B2D39BB46456?ctrl:cmd=render&ctrl:window=esvportal.channel_content.cmsWindow&p_menuid=607&p_tabid=4

Re: Kommt E 106 für mich in Frage? (dringend!)

Gabi, Samstag, 07.03.2009, 14:31 (vor 5743 Tagen) @ Talon

Danke Talon, immerhin etwas, auch wenns mir so wahnsinnig viel bringt leider!

Hätte gerne Rat von irgendjemanden, der sich mit sowas auskennt, vielleicht beruflich damit zu tun hat oder so.
Ich weiß noch immer nicht, ob E 106 eine Lösung wäre und wenn, dann wie.... :-(

LG,
Gabi

Re: Kommt E 106 für mich in Frage? (dringend!)

Talon, Montag, 09.03.2009, 09:44 (vor 5742 Tagen) @ Gabi

1.
Wenn eine Familie in Deutschland lebt, der berufstätige Elternteil aber nach Österreich pendelt + arbeitet und somit dort krankenversichert ist, dann stellt die versichernde Kasse in Österreich ein E106 aus. Es ermöglicht der Familie in Deutschland, sich in Deutschland ärztlich behandeln zu lassen.

2.
Wenn eine Familie in Österreich lebt, der berufstätige Elternteil aber nach Deutschland pendelt+ arbeitet und somit dort krankenversichert ist, dann stellt die versichernde Kasse in Deutschland ein E106 aus. Es ermöglicht der Familie in Österreich, sich in Österreich ärztlich behandeln zu lassen.

Dies ist grob umrisssen, die Aufgabe des E106-Verfahrens.
Offensichtlich ist Dein Fall anders gelagert.

Für Dich bleibt nur in Österreich zu klären, ob dort lebende und arbeitende Eltern ihre Kinder zeitlich und räumlich unbegrenzt kostenlos mitversichern.
In Deutschland wird Die das wohl kaum jemand beantworten können.

Re: Kommt E 106 für mich in Frage? (dringend!)

Gabi, Montag, 09.03.2009, 16:14 (vor 5741 Tagen) @ Talon

Nochmal vielen Dank fürs Zeit nehmen und nachdenken! Bin froh, dass mir jemand "zuhört" und sich Gedanken macht. ;-)

Mit der österr. Krankenkasse ist schon geklärt, dass ich bis Sommer 2010 noch kostenlos weiterversichert bin. (was mich zwar wundert und ich weiß nicht, was meine Eltern dafür tun mussten aber nun gut...!)
Die Sache ist die, dass ich mich auch grad wie eine Kriminelle fühle, weil ich seit August zusätzlich bei der deutschen KKH versichert bin, wegen einem Arbeitsverhältnis. (offenbar ist doppelt gemoppelt nicht erlaubt?) Nun fragt die deutsche Versicherung auch noch nach einem Nachweis der Kündigung der österreichischen Versicherung, sie gehen also davon aus, dass das vorbei ist. Die Sachlage ist für mich also hauptsächlich deswegen verzwickt, weil ich nicht weiß, wie ich mich verhalten soll. Und was auf mich wartet, wenn ich denen erkläre, DASS ich noch in Ö. versichert bin! (das war aber nötig, hatte zwei OPs in Österreich im letzten halben Jahr)
Wahrscheinlich nützt alles nichts und ich werde der KKH beichten müssen - und auf Milde hoffen.

Vielen Dank nochmal fürs zuhören! ;-)
LG,
Gabi

Re: Kommt E 106 für mich in Frage? (dringend!)

gast, Montag, 09.03.2009, 18:04 (vor 5741 Tagen) @ Gabi

eine doppelversicherung ist kein problem und die versicherung der kkh vorrangig gegenüber der familienversicherung in Ö. die kosten kann man gegenseitig verrechnen, einfach e106 der kkh nach Ö schicken.

Re: Kommt E 106 für mich in Frage? (dringend!)

Gabi, Dienstag, 10.03.2009, 12:14 (vor 5741 Tagen) @ gast

Hallo Talon und gast,

Ihr habt mich soweit gebracht, dass ich bei der KKH angerufen hab - fast ohne schlechtes Gefühl, danke. :-)

Es tat auch gut zu erfahren, dass ich scheinbar nichts Strafbares getan habe, indem eine Doppelversicherung bestand. (tatsächlich konnte ich dazu auch im Sozialgesetzbuch auch nichts finden)

Nun hat mir das Gespräch mit einer KKH-Mitarbeiterin immerhin so viel gebracht, dass ich weiß, dass....

1.) ....E 106 höchstens im Falle von Arbeitslosigkeit (wie jetzt) bei der österreichischen Versicherung zu beantragen ist, da die österr. jetzt Vorrang hat. Allerdings gilt sie nach EU-Recht sowieso als gleichwertig und man vermittelte mir, es wäre dementsprechend nicht nötig.

2.) .... die KKH im Fall der Erwerbstätigkeit im Vordergrund steht, dann die österreichische Versicherung zu kündigen wäre. (der KKH ist eine Doppelversicherung eher egal, die österreichische wird jedoch automatisch mit der Aufnahme einer Arbeit beendet - sprich, ich muss mich dort melden und kündigen)

3.) Im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit gäbe es, je nach Zeitpunkt, verschieden gelagerte Fälle:
- Arbeitslosigkeit vor Oktober "09: selbst versichern über die
KKH, denn die österreichische benötigt eine Frist von 6
Monaten nach Kündigung, um mich wieder aufnehmen zu
können;

- Arbeitslosigkeit nach Oktober "09: selbes Spiel wie jetzt,
österreichische Versicherung greigt, KKH steht dahinter.

- Arbeitslosigkeit nach Juli 2010: in jedem Fall selbst
versichern über KKH (bzw. Bezug von Arbeitslosengeld)

Nochmal kurz zu dem Punkt, warum die Familienversicherung in meinem Fall noch gültig ist - wundere mich selber sehr, kann es mir nur so erklären, dass die Erwerbstätigkeit von August bis Februar ja noch zur Ausbildung gezählt hat (abschließendes, bezahltes Praktikum) und nun, direkt nach der Ausbildung, Arbeitslosigkeit besteht.
Warum allerdings bis 2010 in meinem relativ "hohen" Alter - wie gesagt, DAS ist mir selbst schleierhaft! (werde nächste Woche 27)

Ich bedanke mich nochmals für das Lesen meines verzwickten Falles und eure Ratschläge und die gute Information, die ich gekriegt habe, besonders von Ihnen, Talon. Vielen herzlichen Dank.
Dieser Fall ist fürs Erste erledigt. ;-)

Liebe Grüße,
Gabi

Schreibfehler

Gabi, Dienstag, 10.03.2009, 12:20 (vor 5741 Tagen) @ Gabi

Das sollte wohl heißen:
"- Arbeitslosigkeit nach Oktober "09: selbes Spiel wie jetzt,
österreichische Versicherung genügt, KKH steht dahinter."

Re: Kommt E 106 für mich in Frage? (dringend!)

Talon, Montag, 09.03.2009, 18:25 (vor 5741 Tagen) @ Gabi

Hallo Gabi,

ich denke, Dein Unbehagen geht von völlig falschen Vorstellungen aus.
Das Jagdwild der gesetzlichen Kassen in Deutschland sind nicht die Doppeltversicherten, sondern die scheinbar Nichtversicherten.

Mit Beginn 2009 muss in Deutschland jedermann eine Krankenversicherung vorweisen können.

Für zuletzt gesetzlich Versicherte ( zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung ) gibt es bereits seit 01.04.2007 eine besondere Zwangsmitgliedschaft:
Diese Zwangsmitgliedschaft nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V setzt immer dann ein, wenn eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung endet, ohne dass für die Zeit danach ein Krankenversicherungsschutz vorgewiesen werden kann. Dann wirst Du Zwangsmitglied in Deiner letzten GKV.
Du selbst warst in den Monaten Februar und März nicht mehr aufgrund Deiner alten Arbeit versichert. Ohne den Versicherungsschutz über Deine Eltern ( wenn er wirklich in Deutschland gilt ) wärest Du mangels anderer Versicherung damit Zwangsmitglied der letzten GKV.
Mit einem in Deutschland gültigen Versicherungsschutz über Deine Eltern ( so er wirklich existiert ) , entgehst Du dieser Zwangsverpflichtung.
Nur darauf zielt die Frage der deutschen Krankenkasse nach Deiner Abmeldung.

Geschädigt fühlen kann sich eigentlich nur die Versicherung in Österreich, wenn diese Leistungen auf Basis einer Familienversicherung erbringt, Du aber zugleich aufgrund Deines Berufes versichert bist.
Da nun jeder Mensch Kind von Eltern ist, kann ich kaum glauben, dass die österreichische Familienversicherung nicht durch einen Beruf des Kindes zum ruhen kommt.

Eine Doppelversicherung führt dann aber allenfalls zur Übertragung der Last von der einen auf die andere Versicherung. Als großer Übeltäter bist Du in diesem Bild nicht zu sehen.

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