Hmm ja,
in meinem Vertrag steht: "Heilmittelkosten werden übernommern", nichts von Höchstsätzen oder einer Orientierung an den Beihilfesätzen. Genau dass will die PKV aber nun und kürzt einfach die Erstattung bei der Abrechnung. Der für mich zuständige Vertreter gibt mir Recht und rät, einen Anwalt zu nehmen. Nun habe ich die Wahl, alle 10 Behandlungen 144€ dazuzuzahlen oder das Geld beim Anwalt zu lassen, denn die PKV wird sicherlich kurz bevor es darauf zuläuft den Anwalt auch zahlen zu müssen, auf einmal einlenken. So zumindest habe ich es schon ein paar Mal auf Google gefunden. Und nein, ich habe keinen Billig-Vertrag, ich habe einen älteren, ziemlich teuren 100% Vertrag sogar mit 100% Zähne, was man laut Auskunft des Vertreters heute eigentlich gar nicht mehr bekommt (zumindest nicht bei meiner PKV).
Was nun? Ich bestehe auf Vertragserfüllung, die Versicherung behauptet die Ergo wäre über den branchenüblichen Preisen, kann mir dafür aber keinen Beleg liefern und verweist immer wieder auf den Beihilfesatz. Ich bin aber nicht Beihilfe versichert. Wie bewege ich die PKV zur Vertragserfüllung? Müssen die dann den Anwalt zahlen, wenn ich Sie nicht anders dazu bekomme das zu leisten, was mir vertraglich vereinbart zusteht?
ciao
frank