Alg II bisher nicht versichert, früher privat Ärger wegen Selbständigkeit (Krankenkassenrecht)
Liebe Forenbenutzer,
neues Recht und keiner weiss so Recht! Der Fall ist wie folgt:
Person A war mit Familie seit einigen Jahren gar nicht Krankenversichert. Person A ist selbständig tätig, da das Gerwerbe aber nun total eingebrochen ist, muss Alg II/ Hartz IV beantragt werden. Die erste Info von der Arge war, nun träte wieder Versicherungspflicht für die ganze Familie ein. Pustekuchen, das sieht die GKV aufgrund der neuen Rechtslage seit 01.01.09 leider gar nicht so. Es läge ein Gewerbe vor und somit greife ein neu in § 5 SGB V eingesetzter Passus und Person A sei nicht versicherungspflichtig in der GKV. Person A übt aber zur Zeit des Gewerbe nicht aus, weil nichts läuft. Also möchte die Arge gerne, dass die Familie in die GKV aufgenommen wird, sonst läuft nocht nichts mit Hartz IV.
Während dieser ganzen Diskussion häng über der Familie das Damoklesschwert der Säumniszuschlage, wenn es nun letztlich doch heisst Basistarif.
Laut Arge soll nun die Aufnehme in die GKV mit ruhendem Gewerbe erfolgen. Nun meine Fragen:
Was passiert denn der Familie (Frau z.ZT Hausfrau), wenn Ende des Jahres ein dicker Auftrag ins Haus steht? Fliegen sie dann rückwirkend wieder aus der GKV raus und müssen in den Basistarif und dort womöglich auch noch Säumniszuschläge zahlen, weil sie nicht versichert waren?
Wäre nicht die richtigere Lösung die Ehefrau wegen Hartz IV in der GKV zu versichern und die Kinder Familienversichert der EF zu zu ordnen, Person A jedoch im Basistarif bei einer PKV mit Zuschuss durch die Arge? Würden bei dieser Variante die Kinder im Falle eines größeren Auftrags auch rückwirkend aus der GKV rausgeworfen oder erst, wenn der Auftrag und die Einkünfte kommen wieder dem Vater zu geordnet?
Verzwickte Geschichte, vielleicht weiss jemand Rat.
Kleine Anmerkung: Die findige Variante Gewerbeab- und dann wieder anmelden ist aus bestimmten Gründen nicht möglich.