Re: Alg II bisher nicht versichert, früher privat Ärger wegen Selbständigkeit (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 02.03.2010, 08:32 (vor 5380 Tagen) @ Gast

Die GKV müßte ihn nehmen und würde die Strafzahlung auch korrekt einfordern, aber er kann auch in die PKV gehen, die ihn nehmen kann, aber nicht muß. Da viele Nichtversicherte nicht Willens sind mehrere Tausend Euro an Strafzahlungen aufzubringen, kann die PKV eine Alternative sein. Mit einem später durchaus möglichen Wechsel zurück in eine GKV käme der zuletzt Privatversicherte auch nicht aus einer Nichtversicherung ..


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum