Alg II bisher nicht versichert, früher privat Ärger wegen Selbständigkeit (Krankenkassenrecht)

Steffi @, Montag, 09.03.2009, 12:04 (vor 5742 Tagen)

Liebe Forenbenutzer,

neues Recht und keiner weiss so Recht! Der Fall ist wie folgt:
Person A war mit Familie seit einigen Jahren gar nicht Krankenversichert. Person A ist selbständig tätig, da das Gerwerbe aber nun total eingebrochen ist, muss Alg II/ Hartz IV beantragt werden. Die erste Info von der Arge war, nun träte wieder Versicherungspflicht für die ganze Familie ein. Pustekuchen, das sieht die GKV aufgrund der neuen Rechtslage seit 01.01.09 leider gar nicht so. Es läge ein Gewerbe vor und somit greife ein neu in § 5 SGB V eingesetzter Passus und Person A sei nicht versicherungspflichtig in der GKV. Person A übt aber zur Zeit des Gewerbe nicht aus, weil nichts läuft. Also möchte die Arge gerne, dass die Familie in die GKV aufgenommen wird, sonst läuft nocht nichts mit Hartz IV.
Während dieser ganzen Diskussion häng über der Familie das Damoklesschwert der Säumniszuschlage, wenn es nun letztlich doch heisst Basistarif.
Laut Arge soll nun die Aufnehme in die GKV mit ruhendem Gewerbe erfolgen. Nun meine Fragen:
Was passiert denn der Familie (Frau z.ZT Hausfrau), wenn Ende des Jahres ein dicker Auftrag ins Haus steht? Fliegen sie dann rückwirkend wieder aus der GKV raus und müssen in den Basistarif und dort womöglich auch noch Säumniszuschläge zahlen, weil sie nicht versichert waren?
Wäre nicht die richtigere Lösung die Ehefrau wegen Hartz IV in der GKV zu versichern und die Kinder Familienversichert der EF zu zu ordnen, Person A jedoch im Basistarif bei einer PKV mit Zuschuss durch die Arge? Würden bei dieser Variante die Kinder im Falle eines größeren Auftrags auch rückwirkend aus der GKV rausgeworfen oder erst, wenn der Auftrag und die Einkünfte kommen wieder dem Vater zu geordnet?
Verzwickte Geschichte, vielleicht weiss jemand Rat.
Kleine Anmerkung: Die findige Variante Gewerbeab- und dann wieder anmelden ist aus bestimmten Gründen nicht möglich.

Re: Alg II bisher nicht versichert, früher privat Ärger wegen Selbständigkeit

KV Frage @, Sonntag, 28.02.2010, 11:13 (vor 5386 Tagen) @ Steffi

Hallo, habe Ihre Story gelesen und finde mich in einer ähnlichen Situation. Bin seit 2006 selbständig konnte mir aber die KV nicht leisten...Gewerbe läuft jetzt sehr schlecht und muss ALG 2 beantragen..fürchte aber nachzahlungen wg nicht-versichert sein seit 2006 - Wissen Sie da ein Rat , Wie ist es bei Ihnen ausgegangen? MFG Rem

Re: Alg II bisher nicht versichert, früher privat Ärger wegen Selbständigkeit

ratte1, Sonntag, 28.02.2010, 12:30 (vor 5386 Tagen) @ KV Frage

@doremik,

bestand die letzte Versicherung bei einer privaten oder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung?

MfG
ratte1

Re: Alg II bisher nicht versichert, früher privat Ärger wegen Selbständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 01.03.2010, 18:49 (vor 5384 Tagen) @ ratte1

Letzte Kasse war irgendwann mal eine Gesetzliche Krankenversicherung -> Nachzahlung ab Stichtag 01.04.2007 oder letzte Versicherung war irgendwann mal eine PKV -> Nachzahlung ab 01.02.2009 mit dem sehr interessanten Hinweis, daß es einige private Versicherungen gibt, die bei einer Neuversicherung definitiv keine! Nachforderung ab Februar letzten Jahres erheben, wenn der Neukunde angeben kann, vormals in einer GKV gewesen zu sein. Die Gesellschaften untermauern ihre Handlungsweise mit dem Versicherunsgvertragsgesetz, daß für alte Rückstände die letzte GKV zuständig macht. Diese wären nach insgesamt 4 Jahren verjährt. Beim Übergang in HIV muß man dann prüfen, ob der Basistarif mit großem Beitragsnachlass günstiger ist, als ein zumindestens bis zum fünfzigsten Lebensjahr wesentlich preiswerter Normaltarif der PKV. Fragen? ePost

Re: Alg II bisher nicht versichert, früher privat Ärger wegen Selbständigkeit

Gast, Dienstag, 02.03.2010, 07:28 (vor 5384 Tagen) @ Joachim Röhl

wenn er aber dort angibt zuletzt GKV-versichert gewesen zu sein, dann müsste er als Nichtversicherter ja auch in die GKV????

irgendwie unlogisch!

Re: Alg II bisher nicht versichert, früher privat Ärger wegen Selbständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 02.03.2010, 08:32 (vor 5384 Tagen) @ Gast

Die GKV müßte ihn nehmen und würde die Strafzahlung auch korrekt einfordern, aber er kann auch in die PKV gehen, die ihn nehmen kann, aber nicht muß. Da viele Nichtversicherte nicht Willens sind mehrere Tausend Euro an Strafzahlungen aufzubringen, kann die PKV eine Alternative sein. Mit einem später durchaus möglichen Wechsel zurück in eine GKV käme der zuletzt Privatversicherte auch nicht aus einer Nichtversicherung ..

Re: Alg II bisher nicht versichert, früher privat Ärger wegen Selbständigkeit

Gast, Dienstag, 02.03.2010, 08:35 (vor 5384 Tagen) @ Joachim Röhl

und wie kommt er als ALGII-Empfänger, der zuletzt nicht versichert war in die PKV?

zahlt hier die ARGE die PKV-Beiträge?

Re: Alg II bisher nicht versichert, früher privat Ärger wegen Selbständigkeit

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 02.03.2010, 08:40 (vor 5384 Tagen) @ Gast

Bitte erst lesen, dann schreiben .. zuerst hinein in die PKV ohne Strafbeitrag, dann zum Jobcenter, da den Beitragszuschuss Höhe rund 150€ für einen Normaltarif erhalten oder auf Basistarif umstellen und 0€ zahlen, da die Behörde den Beitrag zum Basistarif! komplett übernimmt.

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