PKV-Status Arbeitnehmer nach 6monatiger Weltreise (Krankenkassenrecht)

Karlheinz, Donnerstag, 12.03.2009, 23:28 (vor 5738 Tagen)

Aus der Sendereihe: "Ulla"s GKV-Fußangeln für zwischenzeitlich arbeitlose Besserverdiener."

Angenommen AN sei vom 01.01.2000 bis zum 31.03.2009 nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei mit einem monatlichen regelmäßige Arbeitsentgelt von 5.000 Euro. Kurz um: Privatversicherter.

Angenommen AN mache vom 01.04.2009 bis zum 30.09.2009 eine Weltreise. Er meldet sich also nicht bei der Arbeitsagentur, bezieht kein ALG I. Er bleibt während dieser Zeit Privatversicherter.

Angenommen AN nimmt ab dem 01.10.2009 wieder eine Anstellung auf gegen monatliches regelmäßiges Arbeitsentgelt von 5.000 Euro.

Nun die 50/50 Frage: Bleibt der reiselustige AN auch ab 01.10.2009 wegen § 6 Abs. 9 Satz 1 SGB V versicherungsfreier Privatpatient? Oder kassiert Ulla zur Strafe für den Langzeiturlaub dann bis zum 31.12.2012 kaltlächelnd seine GKV-Beiträge, weil das tatsächliche Arbeitsentgelt 2009 nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V sprengt?

Kostenerstattung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 18.09.2009, 11:38 (vor 5548 Tagen) @ Karlheinz

Der 1.Oktober kommt und somit muß er sich und falls er unter 55 ist eine GKV lt. http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html aussuchen.
Eine mit einem breiten Angebot an Wahltarifen* sollte es sein und parallel stellt er seine bisherige PKV für die mindestens 3 Jahre Zwangsbindefrist um auf eine "Große Anwartschaft".
Diese kostet je nach Gesellschaft von 1€ monatlich bei der debeka bis zu 40% des laufenden Beitrages bei der axa plus der Pflegeversicherung. Vorteil: er hat bei späterer Aktivierung des Vertrages keine erneue Gesundheitsprüfung und baut weiterhin trotz Kassenmitgliedschaft in der PKV Alterungsrückstellungen auf.
Falls er in der GKV langfristig verbleiben möchte, empfiehlt sich jetzt die Umstellung der Vollversicherung in Zusatztarife, die einerseits die Lücken jeder Gesetzlichen stopfen und ihn auch als Chipkartenpatienten beim Arzt als Privatpatienten ausweisen.
Weitgehend unbekannt ist die Möglichkeit für vormals PKV-Versicherte als auch jahrelang gesetzlich Versicherter bei der GKV in Kombination mit Zusatztarifen dann die sogenannte Kostenerstattung** zu wählen. An diese ist man für ein Jahr gebunden - empfehlenswert sind die wählbaren Bereiche ambulant-Medikamente-Heil-/Hilfsmittel-Zahnarzt allerdings ohne das Krankenhaus. Er erhält für mögliche privatärztliche Behandlungen ausschließlich Privatrechnungen und reicht diese dann bei Kasse und PKV zur jeweilig anteiligen Erstattung ein.

Denn machen wir uns nicht vor: die Kassenversorgung ist vom Gesetzgeber geprägt von einem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot, das man sich mal auf der Zunge zergehen lassen sollte. Im §12 des SGB V heißt es "die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein." Den Wert einer Note "ausreichend" kennt jeder Fünfklässler, die mögliche Ohrfeige seines Vaters hat er sicher zeitlebens nicht vergessen.
Wer aber nicht nur die bunt schillernden Hochglanzprospekte der PKV kennt, sondern über Jahre erfahren hat, welchen persönlichen Zeit-, Behandlungs- und Geldvorteil ein Privatstaus bringt, der möchte auf die Möglichkeiten der ganz konkreten Mitbestimmung in der medizinischen Versorgung meist nicht mehr verzichten.

Das man für ein mehr an Leistung auch mehr ausgeben muß, erübrigt sich weg zu diskutieren. Meist liegt die Zusatzabsicherung für den z.B. 50jährigen jedoch zwischen 21€ für die reine stationäre wahlärztliche Behandlung inkl. 2Bettzimmerunterkunft bei der lvm auf bis zu 280€ bei arag oder dkv in einer gehobenen Premiumabsicherung. Fragen? ePost

*z.B. recht ausführlich hier http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkassen-im-vergleich/ zu recherchieren
** die Hinweise einer Krankenkasse http://www.tk-online.de/tk/leistungen-a-z/k/kostenerstattung/33720

Re: Kostenerstattung

Lord, Freitag, 18.09.2009, 12:16 (vor 5548 Tagen) @ Joachim Röhl

Wobei ich für Zahnarzt keine Kostenerstattung wählen würde. PKV Kostenerstattungstarife für Zahnarzt sind teuer. Normale Zusatzversicherung, die Zahnbehandlung und Zahnersatz einschließt, ist günstiger zu haben. z.B. ARAG Z 100 oder Zahnzusatzversicherung von CSS.

Re: Kostenerstattung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 18.09.2009, 12:51 (vor 5548 Tagen) @ Lord

Ja klar, die Bandbreite hab ich nur grob beschrieben, wobei es mir aber generell darum geht die Kostenerstattung so unbekannt sie landesweit noch ist etwas besser zu beleuchten. Denn ich glaube die GKV liebt nicht den Verwaltungsaufwand und die Aushebelung der Budgetierung. Die Privaten wie auch die meisten Verkäufer sind vorrangig an den dicken Vollversicherungen interessiert. Aber mit den Einschnitten der Politik änderte sich die Marktsituation und erst mit dem 01.01.2010 können die ersten Freiwilligen die 3 Jahre zwangsweise gebundenen waren endlich wechseln. Ich habe aufmerksam verfolgt, wie gutverdienende Kassenversicherte seit 2007 mit dem gewählten Kostenerstattungsprinzip plus den zugehörigen Zusatztarifen a) leistungsmäßig fast das gleiche Leistungsspektrum wie in jeder Vollversicherung erhielten b) bei Arzt und Zahnarzt ohne Chipkarte immer sehr gern gesehen waren und c) durch den dreijährigen Vorlauf trotzdem schon Alterungsrückstellungen in der PKV bilden konnten. Einige wollen sogar weiterhin den Mix aus PKV plus GKV, einfach weil ihnen die politische Entwicklung zu ungewiss ist und der Beitragsvorteil der Gesetzlichen im Alter im Vergleich zum nur kurzzeitig Versicherten in der PKV eindeutig überwiegt. Vielfach wählen auch die pflichtig versicherte Ehegattin mit den freiwillig versicherten Kindern dieses Modell.
Fragen an die Forengemeinde: welche gute bis weniger gute Erfahrungen gibts mit der Kostenerstattung? Und welche Erfahrungen gibts bei den bekanntesten Kassen damit? z.B. http://www.dak.de/content/dakzusatzschutz/dakpluske.html

Re: Kostenerstattung

Lord, Freitag, 18.09.2009, 23:49 (vor 5548 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich habe bis jetzt fast nur gute Erfahrungen mit der Kostenerstattung gemacht. Das schlechte dran ist, dass es keine Anleitung dafür existiert. Manche Sachen sind mir immer noch nicht ganz klar, z.B. ob die Kosten für ambulante Behandlung im Krankenhaus auch ohne Überweisung erstattet werden. Leider machen bei der Kostenerstattung nur sehr wenige Versicherte mit und Krankenkassen möchten nicht wirklich, dass man Kostenerstattung wählt.

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