Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen. Ich habe folgende Frage. Ich fasse kurz zusammen:
Bin Selbstständig und freiwillig KV versichert. Hatte immer den Mindestbeitrag von ca. 300 Euro monatlich bezahlt. Seit 30.11.2008 bin ich privat versichert. Im Jahr 2008 hatte ich ein höheres Einkommen, so das ich mehr hätte zahlen müssen als den Mindestbeitrag der gesetzlichen. Die Krankenkasse hat aber keinen Einkommensnachweis verlangt. Hat die Krankenkasse das Recht jetzt rückwirkend Beiträge zu erhöhen? Ich bin ja seit November kein Mitglied mehr und längst woanders versichert.
Bitte um aussagekräftige Antworten.
Danke.
Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge
Hallo,
wenn die Einstufung bei der letzten Kasse nicht "unter Vorbehalt" lief,also endgültig war, dann ist da nichts mehr zu machen für die Kasse.
Gruß
Czauderna
Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge
Danke für die Antwort. Woher kann ich das entnehmen ob es ohne Vorbehalt war?
Re: Krankenkasse verlangt rückwirkend Beiträge
Hallo,
im Einstufungsbescheid muss das klar und eindeutig stehen -
auch der Hinweis das bei Vorlage des Einkommenssteuerbescheides
eine rückwirkende Beitragsänderung vorgenommen wird.
Steht das nicht drinne - dann gilt die neue Einstufung ab fristgerechter Vorlage des Bescheides für die Zukunft.
Gruß
Czauderna