Beihilfe ausgelaufen (Krankenkassenrecht)

Sven @, Montag, 16.03.2009, 11:29 (vor 5731 Tagen)

Hallo, es wäre super wenn ihr mir Ratschläge zu folgendem Problem geben könntet:
Ich bin Student und war bis vor ca 9 Monaten Beihilfe (80%)berechtigt , da meine Eltern Beamte sind. Außerdem bin ich zu 20 % privatversichert. Da ich es versäumt habe, meiner KV mitzuteilen, dass ich nicht mehr beihilfeberechtigt bin und bereits mehr als sechs Monate vergangen sind, sieht es so aus, dass ich meinen 20%Tarif nicht auf 100% aufstocken kann. Ist dass so rechtens?
Da ich eine Rückenleiden habe, will die KV mich wohl am liebsten zu einer gesetzl. abschieben, was aber nicht möglich ist, da ich mich für mein Studium von der gesetzlichen KV befreien hab lassen. Habe ich eine Möglichkeit ohne Gesundheitstest oder Risikozuschlag mich auf 100% aufstocken zu lassen?
Falls jemand mir weiterhelfen kann, schonmal danke im vorraus. Lieben Gruß, Sven

Re: Beihilfe ausgelaufen

Thomas, Montag, 16.03.2009, 15:54 (vor 5731 Tagen) @ Sven

Ihre PKV darf die Aufstockung ablehnen, wenn die Fristen überschritten sind! Die Frist war nach dem alten Versicherungsvertragsgesetz 2 Monate, nach dem neuen 6 Monate. Deshalb besteht u.U. keine Chance mehr auf eine Normaltarif mit Ihren Vorerkrankungen.
Sie müssen nun in den neuen PKV-Basistarif für bis zu 600 Euro im Monat wechseln. Es besteht ab 1.1.2009 Versicherungspflicht zu 100%, d.h. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit. Handeln Sie schnell, denn sonst gibt es noch weitere Säumniszuschläge!
Sollten Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, sollten Sie unbedingt Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen, um eine Viertelung des Beitrags zu erreichen (50% Rabatt durch die PKV, von den restlichen 50% zahlt das Amt dann wiederum 50%, es verbleiben also 25% bei Ihnen). Der 50%-Rabatt und der Zuschuss des Amtes sind natürlich wiederum von Voraussetzungen abhängig.
Lesen Sie hierzu die Broschüren auf der Homepage des PKV-Verbands zum Basistarif (ww.pkv.de). Drohen Sie zudem Ihrer PKV mit einem Wechsel in den Basistarif und einem Beitragshalbierungsantrag zu Lasten der PKV. Vielleicht überlegt man es sich dort auch anders und lässt Sie wenigstens in den brancheneinheitlichen Studententarif PSKV. Der ist zwar ähnlich schlecht als der Basistarif, dafür aber nicht mit dem Aufwand des verbilligten Basistarifs verbunden.

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