Re: Beihilfe ausgelaufen (Krankenkassenrecht)
Ihre PKV darf die Aufstockung ablehnen, wenn die Fristen überschritten sind! Die Frist war nach dem alten Versicherungsvertragsgesetz 2 Monate, nach dem neuen 6 Monate. Deshalb besteht u.U. keine Chance mehr auf eine Normaltarif mit Ihren Vorerkrankungen.
Sie müssen nun in den neuen PKV-Basistarif für bis zu 600 Euro im Monat wechseln. Es besteht ab 1.1.2009 Versicherungspflicht zu 100%, d.h. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit. Handeln Sie schnell, denn sonst gibt es noch weitere Säumniszuschläge!
Sollten Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, sollten Sie unbedingt Kontakt mit dem Sozialamt aufnehmen, um eine Viertelung des Beitrags zu erreichen (50% Rabatt durch die PKV, von den restlichen 50% zahlt das Amt dann wiederum 50%, es verbleiben also 25% bei Ihnen). Der 50%-Rabatt und der Zuschuss des Amtes sind natürlich wiederum von Voraussetzungen abhängig.
Lesen Sie hierzu die Broschüren auf der Homepage des PKV-Verbands zum Basistarif (ww.pkv.de). Drohen Sie zudem Ihrer PKV mit einem Wechsel in den Basistarif und einem Beitragshalbierungsantrag zu Lasten der PKV. Vielleicht überlegt man es sich dort auch anders und lässt Sie wenigstens in den brancheneinheitlichen Studententarif PSKV. Der ist zwar ähnlich schlecht als der Basistarif, dafür aber nicht mit dem Aufwand des verbilligten Basistarifs verbunden.
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- Beihilfe ausgelaufen -
Sven,
16.03.2009, 11:29
- Re: Beihilfe ausgelaufen - Thomas, 16.03.2009, 15:54