PKV Arbeitslos GKV - wieder in die PKV? (Krankenkassenrecht)

Tim @, Dienstag, 17.03.2009, 23:42 (vor 5729 Tagen)

...sorry, glaube, ich bin mit meiner frage in diesem form besser aufgehoben - paßt wohl eher:

Hallo,

habe eine dringende Frage - jeder erzählt mir was anderes:

Also: ich war Arbeitnehmer und in den letzten 31 Monate in der PKV versichert (da über Einkommengrenze). Ab 1. Feb. 09 bin ich arbeitslos geworden, bin übers Arbeitsamt in der gesetzlichen Krankenkasse versichert worden (ist ja wohl rechtlich so) - zum 16.03. habe ich wieder einen Job und liege gehaltlich auch wieder über der Einkommensgrenze - werde auch im kompletten Jahr 2009 über der Einkommengrenze sein. Mir wurde von einer netten Dame der gesetzlichen Krankenversicherung gesagt, dass wenn ich innerhalb von 12 monaten einen Job finde, in dem ich über der Einkommensgrenze liege, kann (und muss ich sogar!) wieder in die PKV wechseln - habe dafür auch einen Gesetztesauszug bekommen: SGB V §9 Abs 1 Satz 1.
Jetzt erzählt mir eine andere Dame der gesetztzlichen Versicherung, dass ich nicht zurück in die PKV wechseln darf, weil die neue 3 Jahresregel greift. Versteh ich alles nicht! -> ich war 31 Monate PKV versichet - aufgrund von Arbeitslosigkeit und aufgrund der Gesetzeslage ganze 6 Wochen in der GKV - und jetzt darf ich 3 Jahre nicht in die PKV zurück?
Kann mir jemand helfen? Der SGB V §9 Abs 1 Satz 1. sagt ja, dass ich in die PKV darf, da ich keine 12 Monate in GKV war (Vorversicherunsgzeit von 12 Monaten nicht erfüllt) ....HILFE & DANKE!

ach ja, habe währende der arbeitslosigkeit meine PKV ruhen lassen - kann die also wieder aufnehmen.

wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand helfen könnte - ich steig da nicht mehr durch H I L F E & D A N K E !


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