Kostenerstattungsprinzip=> Praxisgebühr (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wenn ich in das KEP gewechselt bin zieht dann die GKV mir bei JEDER Rechnung die Praxisgebühr ab? Also nicht wie beim Sach-Leistungsprinzip pro Quartal?
Danke für die Info
Re: Kostenerstattungsprinzip=> Praxisgebühr
Praxisgebühr wird nur ein Mal pro Quartal und pro Arzt abgezogen. Genau wie bei Sachleistungsprinzip auch.