Kostenerstattungsprinzip=> Praxisgebühr (Krankenkassenrecht)

Thorsten @, Mittwoch, 18.03.2009, 14:00 (vor 5728 Tagen)

Hallo,
wenn ich in das KEP gewechselt bin zieht dann die GKV mir bei JEDER Rechnung die Praxisgebühr ab? Also nicht wie beim Sach-Leistungsprinzip pro Quartal?
Danke für die Info

Re: Kostenerstattungsprinzip=> Praxisgebühr

Lord @, Mittwoch, 18.03.2009, 16:08 (vor 5728 Tagen) @ Thorsten

Praxisgebühr wird nur ein Mal pro Quartal und pro Arzt abgezogen. Genau wie bei Sachleistungsprinzip auch.

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