Re: Wechsel Beamtentum ins Angestelltenverhältnis/Möglichkeit in der PKV zu bleiben (Krankenkassenrecht)
Dieses Hintertürchen gibt es nicht, da die Regelung gerade in Bezug auf die Beamten so gefasst wurde, da die Mehrheit ja dann in die GKV will.
Eine andere Frage: Haben Sie bei Ihrem Wechsel in das Angestelltenverhältnis auch bedacht, dass Sie - je nach Bundesland - nur zu 50% in der Rentenversicherung nachversichert werden, d.h. ohne Arbeitnehmeranteil? Ihnen gehen Sie faktisch 7,5 Jahre Rentenbeiträge flöten! Das ist wohl das größere Problem als die 3 Jahre GKV-Pflicht!
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- Wechsel Beamtentum ins Angestelltenverhältnis/Möglichkeit in der PKV zu bleiben -
Carsten,
25.03.2009, 14:25
- Re: Wechsel Beamtentum ins Angestelltenverhältnis/Möglichkeit in der PKV zu bleiben - Thomas, 26.03.2009, 13:28