Re: Wechsel Beamtentum ins Angestelltenverhältnis/Möglichkeit in der PKV zu bleiben (Krankenkassenrecht)

Thomas, Donnerstag, 26.03.2009, 13:28 (vor 5720 Tagen) @ Carsten

Dieses Hintertürchen gibt es nicht, da die Regelung gerade in Bezug auf die Beamten so gefasst wurde, da die Mehrheit ja dann in die GKV will.

Eine andere Frage: Haben Sie bei Ihrem Wechsel in das Angestelltenverhältnis auch bedacht, dass Sie - je nach Bundesland - nur zu 50% in der Rentenversicherung nachversichert werden, d.h. ohne Arbeitnehmeranteil? Ihnen gehen Sie faktisch 7,5 Jahre Rentenbeiträge flöten! Das ist wohl das größere Problem als die 3 Jahre GKV-Pflicht!


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