Zurück in die GKV? (Krankenkassenrecht)
Hallo liebe Fachgemeinde!
Ich bin Angestellter, 43 Jahre und seit ca. 10 Jahren in der PKV.
Mitte 2006 vereinbarte ich mit meinem Arbeitgeber (aus gesundh Gründen) eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit. Es wurde vereinbart, dass die monatliche Gehaltsauszahlung erst einmal gleich bleibt. Für den Fall, dass der Zustand über den Jahreswechsel hinaus anhält, vereinbarten wir, dass mir mein AG am Jahresende zu viel bezahltes Gehalt abzieht.
Nun die Geschichte ist tatsächlich längerfristig, zu viel gezahltes Gehalt wurde mir aber nicht abgezogen, wurde beiderseits verschlafen.
Dies will mein AG nun rückwirkend für die vergangenen 2,5 Jahre machen. Völlig legitim! Allerdings meint mein AG, dass ich dadurch auch "pflichtig" werden würde...
Für 09 falle ich dadurch tatsächlich unter JAEG, aber hätte mir mein AG wie vereinbart das Gehalt jeweils zum Ende eines jeden Jahres (06;07;08) abgezogen, wäre ich trotz der Kürzung über der JAEG gelegen.
Hat mein AG recht oder gibt es für einen solchen Fall Sonderregelungen?
Vorab vielen Dank!
VG
Dieter
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