Beitragsnachforderung (Krankenkassenrecht)

Bernhard Hecker @, Dienstag, 07.04.2009, 22:17 (vor 5708 Tagen)

Meine Schwägerin erhielt von der KKH einen freundlichen Brief:

im Rahmen eines Datenabgleichs mit der ... (Firma, die die Witwenrente zahlt) wurde festgestellt, dass Ihnen Ihre Versorgungsbezüge seit dem Rentenbeginn am 01.05.2004 bis 31.07.2008 ohne Abzug der fälligen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ausgezahlt wurden, nach unseren Unterlagen jedoch von einer Beitragsabführung ausgegangen wurde.

Da für Versorgungsbezüge grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, stehen die in den beigefügten Kontoauszügen ausgewiesenen Beträge noch aus.

Uns ist bewusst, dass die Nachforderung der Beiträge eine Härte für Sie darstellt. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die offenen Beträge in Raten zu zahlen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir eine entsprechende Zahlungsvereinbarung treffen können.

Meine Fragen:

Gibt es für schlampige Kassen überhaupt keine Verjährungsfrist? Verlangt wird eine Zahlung von immerhin 2.668,80 €. Die jährlichen Kontoauszüge sind alle auf den 05.12.2008 datiert. Beginnend mit dem August 2008 wurde der Irrtum offenbar entdeckt; von da ab wurden die Beiträge wieder abgezogen; zunächst ohne Kommentar.

Wie soll meine Schwägerin sich verhalten? Widerspruch? Musste sie bezweifeln, dass alle Abzüge ordnungsgemäß gemacht wurden? Kann sie Erlass der ganzen Schuld oder zumindest eine erhebliche Reduzierung fordern? Sollte sie sich auch bei dem Unternehmen beschweren, das ihr kommentarlos den Nettobetrag überweist?

Vielen Dank für jeden guten Tipp!
Bernd

Re: Beitragsnachforderung

Erstaunt, Mittwoch, 08.04.2009, 12:01 (vor 5707 Tagen) @ Bernhard Hecker

Wenn ich im Supermarkt eine Kasse zufällig unbesetzt vorfinde, warte ich mit der Ware, um zu bezahlen.

Es mag Naturen geben, die ungerührt ohne zu zahlen nach draußen stürmen.

Als geschäftsfähigen Erwachsenen wäre es mir nur peinlich, dann auf dem Parkplatz ohne Kaufquittung angesprochen zu werden.

Und schon gar nicht käme ich auf den Gedanken, den Hausdetektiv lauthals anzublöcken, dass die Sache ja wohl verjährt sei.

Ein Dreijähriger , ohne jede Geschäftsfähigkeit, mag ja mit ahnungslos mit dem geliebten Schokoei durchschlüpfen.
Dem Erwachsen aber sei gesagt, dass es nicht nur auf einer Vertragsseite Schlampigkeit gibt.

Übrigens werden die Datenabgleiche neuerdings auch von der Fiskalseite durchgeführt....

Re: Beitragsnachforderung

Bodi, Mittwoch, 08.04.2009, 13:30 (vor 5707 Tagen) @ Erstaunt

Endlos Zeit lassen darf sich die Kasse nicht.
Die Beiträge von 2004 sind seit dem 01.01.2009 grundsätzlich verjährt. Verjährungsfrist 4 Jahre nach § 25(1) SGB IV.

Re: Beitragsnachforderung

Bernhard Hecker @, Donnerstag, 09.04.2009, 00:12 (vor 5707 Tagen) @ Erstaunt

Zugegeben, es ist naiv, einfach anzunehmen, dass Fachleute mit Hilfe ihrer Computerprogramme korrekt arbeiten.

Wenn die Kassiererin also an der Kasse sitzt und Ihnen bedeutet, das Geld sei bereits per Lastschrift eingezogen, bestehen Sie darauf, das selbst noch einmal zu überprüfen?
Und wenn sie ihnen über 4 Jahre später mitteilt, sie wolle das Geld doch noch?

Das Problem ist aber einfach: meine Schwägerin lebt von einer Minirente, hat keine Reserven und sucht jetzt nach Argumenten, um bei der KKH ein möglichst kulantes Zahlungsverfahren zu erreichen. Dass die Kontoauszüge der KKH korrekt sind, zweifelt sie nicht an. Wenn ich meinen ersten Satz nochmal lese: wieso eigentlich nicht?

Bernd

Re: Beitragsnachforderung

Erstaunt, Donnerstag, 09.04.2009, 01:41 (vor 5707 Tagen) @ Bernhard Hecker

Gerade wer von einer Minirente lebt, sollte doch deutlich bemerkt haben, ob erheblichen Lastschriften erfolgt sind oder nicht.

Wer nach 4 Jahren Trittbrettfahren dank der Computerprogramme entdeckt wurde, sollte sich jetzt nicht dadurch blamieren, vermeindliche Vollzugsdefizite als Rabattgrund zu beschwören.

Re: Beitragsnachforderung

Shoppingqueen, Donnerstag, 09.04.2009, 19:58 (vor 5706 Tagen) @ Erstaunt

Hallo,

ich würde mal sagen, dass der Fehler in erster Linie bei der Zahlstelle liegt. Ausbaden müssen Sie bzw. Ihre Schwägerin es. Gucken Sie mal hier: http://www.tk-online.de/centaurus/servlet/contentblob/15556/Datei/17715

aber ... in der Presse wurde in den letzten Jahren reichlich diskutiert, dass der volle Beitrag auf Versorgungsbezüge zu großem Unmut geführt hat. Haben Sie nicht nachgeguckt, ob bei Ihnen Brutto für Netto ausgezahlt wird?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Einnahmen sind beitragspflichtig. Glück können Sie halt für das Jahr 2004 mit der Verjährung haben.

Ich erinnere mich noch an das Ender der 80iger Jahre. Wo durch das RAG alle die auffielen, die ihre Betriebsrenten (zum Teil absichtlich) nicht angegeben hatten. Die mussten auch alle nachzahlen.

Machen Sie einen Ratenzahlungsvertrag, und freuen Sie sich, dass Sie überhaupt eineBetriebsrente bekommen. Ich kenne genug Renter, denen das nicht vergönnt ist.

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