Re: Nachforderung der TKK (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 14.04.2009, 13:27 (vor 5705 Tagen) @ Tantui

Hallo,
nach meiner Auffassung ist hier die TK im Recht. Sie, die TK, wird, wenn es hart auf hart geht ggf. eben diese Fragebogen mit den fehlenden Angaben als "Beweismittel" anführen - da nützen mündliche Aussagen die irgendwann mal getätigt wurden nix.
Gruß
Czauderna


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