erkrankter Student (Krankenkassenrecht)
Mein studierender Sohn ist über die Familienversicherung bei mir in der gesetzlichen Krankenversicherung BKK mitversichert. Da er psychisch erkrankt ist und teuere Medikamente benötigt, stellt sich mir die Frage, ob die BKK es ablehnen kann, ihn nach dem 25. Geburtstag zum Studententarif weiterzuversichern?
Re: erkrankter Student
Eine Pflichtversicherung ist für beide Vertragsparteien zwingend.
Ablehnung nicht möglich.
Re: erkrankter Student
Hallo,
nach Erlöschen des Familienversicherungsanspruches hat der Sohn ein Beitrittsrecht zur bisherigen Krankenkasse, dies sogar innerhalb von drei Monate rückwirkend und ohne irgendwelche Leistungskürzungen.
Also, keine Sorge deswegen.
Gruß
Czauderna
Re: erkrankter Student
Hallo,
der Beitrag von Czauderna past nicht so ganz.
Wie "nimmsleicht" schon richtig schreibt, tritt mit Wegfall des Familienversicherungsanspruch die studentische Mitgliedschaft kraft Gesetzes in Kraft (das hat nichts mit einem Beitrittsrecht zu tun). Der Soh kann sich bei jeder gesetzlichen KK versichern, diese kann ihn nicht ablehnen.
MfG
ratte1
Re: erkrankter Student
Hallo,
stimmt !!!
Die Schlussaussage stimmt aber trotzdem - er wird weiterversichert - wo oder als was ist da egal, aber stimmt,
ich hätte es anders formulieren sollen.
Gruß
Czauderna