erkrankter Student (Krankenkassenrecht)
Mein studierender Sohn ist über die Familienversicherung bei mir in der gesetzlichen Krankenversicherung BKK mitversichert. Da er psychisch erkrankt ist und teuere Medikamente benötigt, stellt sich mir die Frage, ob die BKK es ablehnen kann, ihn nach dem 25. Geburtstag zum Studententarif weiterzuversichern?