E 106 (Krankenkassenrecht)
Ich bin Grenzgänger und bin in der Schweiz Krankenversichert. Ob das privat ist oder gesetzlich verstehe ich gar nicht so recht. jedenfalls habe ich auch eine Zustazversicherung.
Meine Versicherung hat mich vor 2 JAhren dazu gedrängt, das Formular E 106 auszufüllen.
Jetzt werde ich in Deutschland als "Kassenpatient" behandelt, muss die 10€ Praxisgebühr bezahlen und erhalte nicht die Leistungen, für die ich bezahle.
Vor E 106 galt ich als Privatpatient in Deutschland und habe die Rechnungen meiner schweizer Versicherung eingereicht und anstandslos erstattet bekommen.
Meine ganzen Kollegen, die Grenzgänger sind, haben eine andere Schweizer Krankenversicherung und haben dies Problem nicht. Sprich sie haben nie das Formular E 106 ausfüllen müssen und sind einfach Privatpatient.
Nun möchte ich wieder die Vorteile eines Privatpatienten geniessen und vor allem auch die Leistungen erhalten, für die ich zusätzlich bezahle (ALternativmedizin, Präventivmassnahmen etc.).
Kann mir jemand sagen, wie man diesen Vertrag (entstanden durch E 106) zwischen den beiden Krankenkassen wieder aufheben?
danke Thorsten