Selbstständig, arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin Inhaber eines Ladengeschäftes (Einzelhandel) mit 4 geringfügig Beschäftigten (<400€).
Zudem werde ich ab dem 1.5. als Angestellter in einer Firma arbeiten. Beide Tätigkeiten sind vollkommen unabhängig voneinander.
Arbeitszeit: 10:40 (Selbstständig : Angestellt)
Verdienst: 1:3
Bin ich immer noch pflichtversichert oder kann ich mich weiter privat Krankenversichern.
Für das Angestelltenverhältnis müsste ich wahrscheinlich in die Rentenkasse einzahlen, was aber nicht weiter schlimm wäre.
Gruß
Michael