E106 bei Umzug nach Griechenland? (Krankenkassenrecht)

Rene Meyer @, Sonntag, 03.05.2009, 15:32 (vor 5682 Tagen)

Hallo,

Bei mir tritt folgende Situation auf: Ich trete ab Oktober eine Stelle an einer Universität in Griechenland an, und mein Arbeitsverhältnis in Deutschland endet entsprechend Ende September. Ich ziehe mit Frau und Kind (beide familienversichert) um. Die griechische Krankenversicherung greift für mich und Familie erst nach 50 geleisteten Arbeitstagen, also nach 2-3 Monaten, außer ich lege ein E106-Formular vor. In diesem Fall ist man sofort versichert. Nun meine Frage: Stellt mir meine Krankenkasse (AOK Sachsen) das E106 aus, auch wenn ich ab 01.10. bei ihr garnicht mehr versichert bin (da ich ja in Griechenland arbeite)? Wir werden wahrscheinlich unseren Hauptwohnsitz in Deutschland beibehalten, da es sich um eine befristete Stelle handelt.

Beste Grüße,

Rene Meyer.

Re: E106 bei Umzug nach Griechenland?

GKVler, Sonntag, 03.05.2009, 17:28 (vor 5682 Tagen) @ Rene Meyer

Hallo

ein E 106 ist eine Bescheinigung über die Versicherung in Deutschland. Die ausländische Kasse kann dann Leistungen erbringen und diese mit der deutschen Kasse abrechnen.
Dadurch dass dein Arbeitsverhältnis endet, endet jedoch grundsätzlich auch deine Versicherung in Deutschland. Es gelten dann die griechischen Gesetze.
Wenn du jedoch deinen Hauptwohnsitz in Deutschland behälst, kannst du eventl. eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Dass bedeutet aber, dass du die gesamten Beiträge selbst zahlen musst.
Gruß GKVler

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