Re: Wie wird GKV berechnet (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ein Verbleib in der GKV ist möglich.
Der Beitrag als freiwillig Versicherter bemisst sich nach dem
laufenden Einkommen, d.h. alle zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Einnahmen werden bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung herangezogen, also auch die Mieteinnahmen, aber auch Kapitalerträge usw. - lediglich der Verbrauch eines vorhanden Vermögens ist (noch) nicht beitragspflichtig.
Einnahmen aus vergangenen Zeiträumen werden nicht berücksichtigt, aber die lfd. Erträge daraus.
Gruß
Czauderna
gesamter Thread:
- Wie wird GKV berechnet -
Protocho,
07.05.2009, 18:23
- Re: Wie wird GKV berechnet -
Czauderna,
07.05.2009, 20:39
- Re: Wie wird GKV berechnet - Protocho, 08.05.2009, 16:44
- Mit nebenjob über beitragsbemessungsgrenze - Arne, 26.07.2009, 13:07
- Re: Wie wird GKV berechnet -
Czauderna,
07.05.2009, 20:39