Re: Wie wird GKV berechnet (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Donnerstag, 07.05.2009, 20:39 (vor 5678 Tagen) @ Protocho

Hallo,
ein Verbleib in der GKV ist möglich.
Der Beitrag als freiwillig Versicherter bemisst sich nach dem
laufenden Einkommen, d.h. alle zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Einnahmen werden bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung herangezogen, also auch die Mieteinnahmen, aber auch Kapitalerträge usw. - lediglich der Verbrauch eines vorhanden Vermögens ist (noch) nicht beitragspflichtig.
Einnahmen aus vergangenen Zeiträumen werden nicht berücksichtigt, aber die lfd. Erträge daraus.
Gruß
Czauderna


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