Wie wird GKV berechnet (Krankenkassenrecht)

Protocho @, Donnerstag, 07.05.2009, 18:23 (vor 5682 Tagen)

Hallo an alle,

schon mal herzlichen Dank für Eure Antworten
zu folgenden Fragen.
Bin seit 1,5 Jahre angestellt und in der GKV
(vorher Geschäftsführer einer GmbH, und PKV)
Wenn ich jetzt aufhöre als Angestellter zu arbeiten.
1. Kann ich in der GKV bleiben ?
2. Wonach wird der Beitrag berechnet ?( bin dann Privatier)
3. Ist es richtig , dass die GKV dann zur Beitragsberechnung
das Einkommen der letzten 5 Jahre heranzieht oder
wird der Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen
(z.B. Mieteinnahmen) berechnet.
Grüße und einen schönen Abend.
Berti


Re: Wie wird GKV berechnet

Czauderna, Donnerstag, 07.05.2009, 20:39 (vor 5682 Tagen) @ Protocho

Hallo,
ein Verbleib in der GKV ist möglich.
Der Beitrag als freiwillig Versicherter bemisst sich nach dem
laufenden Einkommen, d.h. alle zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Einnahmen werden bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung herangezogen, also auch die Mieteinnahmen, aber auch Kapitalerträge usw. - lediglich der Verbrauch eines vorhanden Vermögens ist (noch) nicht beitragspflichtig.
Einnahmen aus vergangenen Zeiträumen werden nicht berücksichtigt, aber die lfd. Erträge daraus.
Gruß
Czauderna

Re: Wie wird GKV berechnet

Protocho, Freitag, 08.05.2009, 16:44 (vor 5681 Tagen) @ Czauderna

DANKE ! für die schnelle Antwort!!!!

Mit nebenjob über beitragsbemessungsgrenze

Arne @, Sonntag, 26.07.2009, 13:07 (vor 5602 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
Ich habe neben meinem hauptjob noch einen sozialversicherungspflichtigen nebenjob. Allerdings liege ich schon mit meinem hauptjob über der beitragsbemessungsgrenze, trotzdem wird bei meinem zweitjob wieder Kranken, Pflege und Rentenversicherung abgeführt. Wie kann ich das verhindern, bzw wie bekomme ich diese beiträge wieder zurück?

Vielen Dank
Arne

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