Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE (Krankenkassenrecht)

Manuel @, Donnerstag, 14.05.2009, 23:48 (vor 5674 Tagen)

Ich bin Beamter und unsere beiden Kinder sind bei meiner Frau (angestellt) mit familienversichert. Bis April war ich in Elternteilzeit und deshalb deutlich unter der JAE gelegen. Seit Mai arbeite ich wieder Vollzeit und liege deshalb knapp oberhalb der Grenze. Damit müssten die Kinder über mich - also privat - versichert werden. Die Frage ist nun:

1. Was wird für die JAE ganz genau herangezogen? Ich habe beispielsweise relativ hohe Werbungskosten durch lange Anfahrt und berufsbedingte Anschaffungen (Fachliteratur etc.) und läge damit wieder deutlich drunter. Schon mein eigener PKV-Beitrag würde reichen.

2. Was ist der Bezugszeitraum? Bei der Mittelung über das Jahr liege ich dieses Jahr noch deutlich drunter, oder wird dann jeder Monat separat betrachtet? Was ist, wenn ich - wie gerade - eine Nachzahlung für einen Vormonat bekomme, da eine Tariferhöhung rückwirkend wirksam wird?

3. Welche Fristen sind gegebenenfalls zu berücksichtigen, um eine freiwillige Versicherung der Kinder (viel teurer als die Vollversicherung in der PKV) zu vermeiden?

4. Gerade kam die Aufforderung zur "Überprüfung der Familienversicherung". Soll ich da einfach die Daten eintragen und abwarten, was die GKV meiner Frau dazu sagt?

Vielen Dank für qualifizierte Hilfe!

Manuel

Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE

GKVler, Freitag, 15.05.2009, 18:56 (vor 5673 Tagen) @ Manuel

Hallo Manuel,

1. JAE heisst ausgeschrieben; regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
d. h. es zählen alle Einkünfte dazu,
-die du regelmäßig erhälst (z. B. auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn du darauf einen Anspruch hast, aber keine Überstundenzuschläge oder Bonuszahlungen),
- die Entgelt aus deiner Beschäftigung sind (also z. B. keine Familienzuschläge)
2. Werbungskosten oder andere Kosten, die bei der Steuererklärung abgezogen werden können, spielen bei der Berechnung des JAE keine Rolle.
3. du musst alle wesentlichen Änderungen (z, B. der Einkommensverhältnisse) "unverzüglich" der Kasse mitteilen (steht i. d. R. auch so auf dem Fragebogen zur Familienversicherung drauf). Wenn du dies nicht tust, riskierst du, dass du ggf. auch rückwirkend Beiträge für deine Kinder nachzahlen musst
4. wenn du jetzt nochmals einen Fragebogen bekommen hast, trägst du am besten alle Daten (also auch dein Einkommen und den Beginn der Beschäftigung) dort ein

ich hoffe, dass ich dir helfen konnte...

Gruß GKVler

Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE

Manuel @, Mittwoch, 20.05.2009, 23:36 (vor 5668 Tagen) @ GKVler

Hallo GKVler,

vielen Dank für Deine Antwort, die sich deckt mit Auskünften, die ich anderweitig bekommen habe. Ohne Familienzuschläge liege ich dann doch noch drunter, und werde im Falle einer Erhöhung dies so an die Krankenkasse melden, in der Hoffnung, dann gegebenenfalls kurzfristig Nachricht zu bekommen, dass die Kinder rausfallen.
Eine weitere Frage hätte ich noch: Gelegentlich habe ich die Möglichkeit, im Rahmen einer Nebentätigkeit ein Gutachten abrechnen zu können. Manchmal eins im Jahr, manchmal zwei, dann wieder ein, zwei Jahre gar nichts. Ich würde das kaum als "regelmäßig" bezeichnen, aber wie sieht das die Krankenkasse? Bin ich dann einen Monat drüber, danach wieder drunter?

Danke,
Manuel

Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE

GKVler, Donnerstag, 21.05.2009, 15:02 (vor 5667 Tagen) @ Manuel

Hallo

machst du die Guthaben innerhalb deiner Beschäftigung oder machst du die neben-/freiberuflich?

Gruß GKVler

Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE

GKVler, Donnerstag, 21.05.2009, 15:03 (vor 5667 Tagen) @ GKVler

sorry, meinte natürlich nicht Guthaben sondern Gutachten...

Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE

Manuel @, Samstag, 23.05.2009, 22:10 (vor 5665 Tagen) @ GKVler

Hallo GKVler,

als vom Arbeitgeber genehmigte Nebentätigkeit, die beispielsweise steuerrechtlich als freiberuflich zu werten ist.
Ist das irgendwie von Bedeutung?

Danke,
Manuel

Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE

GKVler, Sonntag, 24.05.2009, 10:31 (vor 5664 Tagen) @ Manuel

ja klar - denn wenn es Einkommen aus freiberuflicher/selbständiger Tätigkeit ist, ist es natürlich kein Arbeitsentgelt. Und zählt daher auch nicht zum JAE

Gruß GKVler

Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE

roterboeserkater, Dienstag, 09.06.2009, 22:12 (vor 5648 Tagen) @ Manuel

Au, da paßt was ja nun gar nicht.

Lesen wir erst mal im Gesetz:
§ 10 Abs. 3 SGB V sagt hier:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Also: Gesamteinkommen! bis 1/12 der JAE -Grenze, das sind 48.600 €/12 = 4050 € im Monat. Beachte: das hat mit dem JAE nichts zu tun. Es geht ausschließlich um das Gesamteinkommen des PKV Versicherten. Der Begriff JAE im Gesetzestext legt nur die Höhe fest, hier eben in genauer Höhe der JAE. Ausnahmen (in der Höhe der Grenze) sind nicht zu berücksichtigen, da es sich um einen Beamten handelt.

Nach § 16 SGB IV: Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfaßt insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Somit grds. die Beamtenvergütung+ selbständige Nebentätigkeit+ u.U. Zinsen/ Mieteinnahmen u.ä..

Da man grds. für die Überprüfung (Fragebogen den Du hast) zunächst Deinen Steuerbescheid sehen will, und man vom zu versteuernden Einkommen ausgeht wird, werden die Werbungskosten natürlich berücksichtigt. Das Ganze wird durch 12 geteilt und dann schauen wir mal... Zu beachten hierbei ist noch, dass Zuschläge der Beamtenvergütung, die im Blick auf den Familienstand gezahlt werden noch abgezogen werden könnten. Ich schreibe "Könnten", da ich das bisher nur so in Arbeitsanleitungen gelesen habe, jedoch nie mit Bezug zu einer Rechtsgrundlage, Rundschreiben, was auch immer. Auch frage ich mich, wie das gehen soll, wenn ich nur den Steuerbescheid als Grundlage habe. Wer schickt schon einfach so 12 Bezügeabrechung mit?

So für die Zukunft: Auf dem "Überprüfungsbogen" unterschreibt Du ja jede Änderung mitzuteilen. Gut, dann gebe jetzt Deinen aktuellen Beamtenbezüge (auch zu erwartene Einmalzahlungen) mit Nachweis an und was als Nebeneinkommen zu erwarten ist. Weise auf die hohen Werbungskosten hin und warte ab und freue die über einen fluchenden Kassenmitarbeiter, der Deinen Fall bearbeiten darf.

Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE

GKVler, Mittwoch, 10.06.2009, 18:48 (vor 5647 Tagen) @ roterboeserkater

@roterboeserkater
da schreibst du nun mehrere Abschnitte zum Unterschied von JAE und Gesamteinkommen und wirfst sie am Schluss doch wieder durcheinander: Bezüge die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, sind beim JAE abzuziehen
was das Gesamteinkommen betrifft, gibt"s da ein wunderschönes langes Rundschreiben mit einer Tabelle, in der alle möglichen Einkommensarten aufgelistet sind mit der Angabe, ob sie zum Gesamteinkommen gehören oder nicht...
und nein: der Kassenmitarbeiter wird sicherlich nicht 12 Bezügemitteilungen anfordern, schon eher einen aktuellen Einkommensteuer-Bescheid...
ich sag nur: Theorie und Praxis
Gruß GKVler

Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE

roterboeserkater, Mittwoch, 10.06.2009, 21:23 (vor 5647 Tagen) @ GKVler

so, nochmal zu den "Bezüge die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden".

bei der JAE Berechung, zur Beurteilung der Versicherungsfreiheit von grds. versicherungspflichtige AN, bleiben sie unberücksichtigt, steht im Gesetz

bei dem Famiausschluß steht im Gesetz dazu nix, jedoch erinnere ich mich dunkel an eine Arbeitsanleitung, die genau das besagte. Rechtsgrundlage war und ist mir unbekannt. Kann also auch falsch sein.

Und über die Höhe der "Bezüge die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden" steht natürlich nur was auf der Bezügemitteilung und nicht im Steuerbescheid.

Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE

GKV, Mittwoch, 10.06.2009, 22:10 (vor 5647 Tagen) @ roterboeserkater

das ist so natürlich korrekt - ab du hast Recht: ich hatte mich verhauen mit JAE und Gesamteinkommen: die JAE-Grenze gilt, berechnet wird allerdings das Gesamteinkommen und dazu gibt es das erwähnte Rundschreiben, das übrigens von den Spitzenverbänden kommt und daher auch für euch maßgeblich ist. Und es ist tatsächlich so, dass ein aktueller EST-Bescheid ausreichend ist (oder ein sonstiger Enkommensnachweis) - wird auch so von den RSA-Prüfern akzeptiert.
Davon abgesehen sind die Arbeitsanleitung (kann es sein, dass du bei der DAK bist?) eh nicht rechtsverbindlich, sie gelten wahrscheinlich nur für die interne Revision.
Gruß GKVler

Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE

HeinBloed, Mittwoch, 21.03.2012, 09:15 (vor 4632 Tagen) @ GKV

Des Rätsels Lösung ist das Urteil des BUNDESSOZIALGERICHTs vom 29.7.2003, B 12 KR 16/02 R.

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