Regeln für Grenzgänger (Krankenkassenrecht)

Marcus Bartelt @, Mittwoch, 20.05.2009, 00:15 (vor 5669 Tagen)

Hallo, meine Freundin arbeitet festangestellt in NL, hat dort eine Wohnung und ist versichert. wir wohnen aber auch noch zusammen in NRW, und wollen das aus diversen Gründen (Kinderwunsch, mein Beruf etc.) möglichst auch so beibehalten. Sie ginge lieber wieder öfter hier zum Arzt, alles klar: E106. Problem: Die Arbeitszeiten sind oft unregelmäßig. Mal kehrt sie 3 Wochen gar nicht nach D zurück, dann wieder für 2 Wochen komplett. Die Frage mag dumm klingen: Wird die im Text genannte "einmal pro Woche" Regel kontrolliert, und wenn ja wie? Zugtickets, Stempel, Fahrtenbuch...? Weiß da wer was? Danke und Grüße,MB


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