Übergangsphase zwischen Studium und Beruf - HILFE! (Krankenkassenrecht)

M. @, Donnerstag, 21.05.2009, 12:14 (vor 5667 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage zu meiner Krankenversicherung.

Meine Situation ist folgende:

Ich habe Ende Februar mein Studium (Dipl.-Ing.) abgeschlossen und bin seither auf Jobsuche, leider bisher erfolglos dank "Wirtschaftskrise".

Bis zum 1.3. war ich als Student bei der DAK versichert. Im April habe ich mich arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf ALG2 gestellt. Am Telefon sagte mir mein DAK-Betreuer, sie würden meine Beiträge für 3 Monate stunden (also für März, April, Mai), danach müsste ich mich selbst versichern wenn das Arbeitsamt meine Kosten nicht übernimmt. Mein Antrag auf ALG2 wurde abgelehnt.

Jetzt habe ich also ein Schreiben von der DAK bekommen in welchem es heisst mein Beitrag ist 143,- EUR monatlich, und diesen muss ich für März, April und Mai auch noch nachzahlen.

So, nun zu meiner eigentlichen Frage:
Könnte ich jetzt nicht einfach die Krankenkasse wechseln, und so diese Nachzalung umgehen?
Ich war seit Februar kein einziges Mal mehr beim Arzt gewesen und habe keinerlei Leistungen in Anspruch genommen.
Ich habe zur Zeit ja auch kein Einkommen (ich bin froh dass ich bei meinen Eltern schlafen und essen kann bis ich einen Job finde!) und kann daher diese Nachzahlungen gar nicht aufbringen!

Ist es also möglich, dass ich einfach die Krankenkasse wechsle und mich (ab Juni) woanders versichere? Der Beitrag wird sich nicht allzusehr unterscheiden, denke ich?

Kann mir da jemand weiterhelfen, bitte??

M.

Re: Übergangsphase zwischen Studium und Beruf - HILFE!

Czauderna, Donnerstag, 21.05.2009, 14:07 (vor 5667 Tagen) @ M.

Hallo,
nein, kannst du nicht - denn eine Stundug der Beiträge heisst nur dass eine rechtmässig gültige Beitragseinstufung erfolgt ist für eine freiwillige Versicherung. Die Zahlungspflicht wird für maximal drei Monate ausgesetzt also die Beiträge gestundet weil es denkbar ist das eine Versicherungspflicht aufgrund von leistungsbezug entritt.
Wären die Beiträge schon gezahlt worden hätte die kasse diese dann zurückerstatten müssen.
So hat man mit der Stundung zum einen der Kasse einen Verwealtungsaufwand (Rückzahlung der Beiträge) erspart und dem
Versicherten die evtl. unnötige Zahlung von freiwilligen Beiträgen.
Wenn nun keine Leistungen durch das Arbeitsamt erfolgen müssen selbstverständlich die freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden. Eine rückwirkende Aufhebung der Versicherung (Mitgliedschaft) ist nicht möglich lediglich eine normale Kündiung
zum Ablauf des übernächsten Monats - aber finanziell bringt das njix.
Gruß
Czauderna

Re: Übergangsphase zwischen Studium und Beruf - HILFE!

M. @, Donnerstag, 21.05.2009, 16:49 (vor 5667 Tagen) @ Czauderna

Jaah, sowas hatte ich schon befürchtet :-(
*seufz*
Trotzdem danke für die Antwort.

Aber gibt es da vielleicht die Möglichkeit mit der Krankenkasse zu verhandeln?
Kann ich nicht fragen, ob sie mir die Nachzahlung erlassen, bzw. zumindest etwas billiger machen? Ich kann ja sagen, dass ich ansonsten, sobald ich einen (gut bezahlten) Job habe, zu einer anderen Kasse wechsle. Oder bringt das sowieso nichts?

Re: Übergangsphase zwischen Studium und Beruf - HILFE!

Czauderna, Donnerstag, 21.05.2009, 17:23 (vor 5667 Tagen) @ M.

Hallo,
kommt auf die Kasse an und auf den zuständigen Sachbearbeiter
an - also lautet die Antwort "jein".
Was deinen zweiten Vorschlag angeht kann ich dir nur aus eigener,
40jähriger Erfahrung, heraus antworten.
Wenn man mir in vernünftigem Ton und mit sachlichen Argumenten gesprochen hat konnte ich in solchen Fälle vieles ermöglichen, nur wenn man versuchte mich unter Druckzu setzen oder gar zu erpressen (wenn nicht dann wechsele ich die Kasse), dann tat es mir furchtbar leid dass wir einen Versicherten verlieren sollten, aber dann war Ende in Gelände.
Gruß
Czauderna

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