Re: Nicht Krankenversichert und jetzt? (Krankenkassenrecht)
Selbst ohne behördliche Abmeldung, bei Beibehaltung eines innerländischen Wohnsitz aber einem gewöhnlichem Aufenthalt oder sogar Lebensmittelpunkt im Ausland
wird noch keine Versicherungspflicht ausgelöst. Die Vertrags-und Rechtsabteilungen der Privaten Versicherer haben in den vergangenen Monaten festgestellt, daß man allein mit der Betrachtung des Wohnsitz dem Sachverhalt nicht gerecht werden kann und entscheiden glücklicherweise sehr fallweise. Fragen? e-mail
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- Nicht Krankenversichert und jetzt? -
Michael,
29.05.2009, 09:33
- Re: Nicht Krankenversichert und jetzt? -
Bodi,
29.05.2009, 16:51
- Re: Nicht Krankenversichert und jetzt? - Joachim Röhl, 30.05.2009, 11:39
- Re: Nicht Krankenversichert und jetzt? -
Bodi,
29.05.2009, 16:51