Re: Nicht Krankenversichert und jetzt? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 30.05.2009, 11:39 (vor 5662 Tagen) @ Bodi

Selbst ohne behördliche Abmeldung, bei Beibehaltung eines innerländischen Wohnsitz aber einem gewöhnlichem Aufenthalt oder sogar Lebensmittelpunkt im Ausland
wird noch keine Versicherungspflicht ausgelöst. Die Vertrags-und Rechtsabteilungen der Privaten Versicherer haben in den vergangenen Monaten festgestellt, daß man allein mit der Betrachtung des Wohnsitz dem Sachverhalt nicht gerecht werden kann und entscheiden glücklicherweise sehr fallweise. Fragen? e-mail


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