Familienversicherung + Rentenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Max @, Sonntag, 18.04.2010, 20:49 (vor 5334 Tagen)

Hallo,

ich durchsuche seit 3 tagen das internet nach antworten, aber ich finde nur unterschiedliche ansichten. daher will ich mal mein problem hier im forum stellen:
Zuerst zu meinem Status.
Ich bin momentan Student, 21 jahre alt, familienversichert, kriege kindergeld, Bafög mtl. 589€.
Nun arbeite ich seit März 2010.
Bevor ich angefangen habe, war ich bei meiner Krankenkasse und die sagten, dass ich wenn ich 50 tage im jahr arbeite immer noch familienversichert bin. Einkommen in diesen 50 Tagen ist EGAL !!!!
Auch wurde mir gesagt, dass ich keine beiträge zahlen muss.

Dann bekam ich meine Lohnabrechnung:
Rentenversicherung wurde mir abgezogen. Daraufhin habe ich ein wenig im internet gesucht und unterschiedliche meinungen gefunden.

Deswegen jetzt meine Fragen:
Meine Absicht war es im Jahr nur 50 Tage zu arbeiten.
Bin ich da nicht Rentenversichert? Mit AG war 50 Tage vereinbart.
Kann ich wirklich in den 50 Tagen soviel verdienen wie ich will?
Wer und wie wird das nachgeprüft? In meiner Abrechnung stehen jeweils meine Arbeitstage.

Ich hoffe, dass mir wirklich da jmd weiterhelfen kann.
Bin schon echt am verzweifeln.

Danke

Re: Familienversicherung + Rentenversicherung

RHW, Sonntag, 18.04.2010, 21:19 (vor 5334 Tagen) @ Max

Hallo,
bei einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Geringfügigkeit liegt vor, wenn:
1) die Beschäftigung bei einer 5- oder 6-Tage-Woche von vornherein auf maximal 2 Zeitmonate (oder bei mehreren Beschäftigungen auf maximal 60 Kalendertage) innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.
oder
2) Wenn weniger als 5 Tage pro Woche gearbeitet wird:
Die Beschäftigung von vornherein auf maximal 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet ist.
Wenn Punkt 1 oder 2 erfüllt ist, spielt die Verdiensthöhe keine Rolle. In dem Fall am besten die Gehaltsabteilung darauf ansprechen.

Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern werden sowohl bei 1 als auch 2 mitgerechnet.

Wenn Punkt 1 oder 2 erfüllt sind, besteht weiterhin die kostenlose Familienversicherung. Kindergeld und Bafög zählen hierbei nicht als Einkommen.

Gruß
RHW

Re: Familienversicherung + Rentenversicherung

Shoppingqueen, Montag, 19.04.2010, 19:21 (vor 5333 Tagen) @ Max

Hallo,
ich glaube, hier werden Äpfel mit Birnen verwechselt.
Wenn Du 2 Monate im Jahr mit Deinem Einkommen über 400 € liegst, ist Ende mit der Familienversicherung. Die Arbeitstage sind da egal.
Dann tritt Versicherungspflöicht als Studentin ein. Da gilt es zu prüfen, ob Du als Werkstudentin noch im zeitlichen Rahmen liegst.
Beschäftigte Studenten, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegen werden rentenversicherungspflichtig. Ich tippe mal auf so etwas bei Dir.
Und ich geb Dir Brief und Siegel drauf, dass die Kasse die Familienversicherung noch mal ganz genau prüfen wird. Denn die Aussagen, die Du da bekommen hast beziehen sich alleine auf den Eintritt von Versicherungspflicht in einer normalen Beschäftigung. Und der Tatbestand liegt hier nicht vor.

Also gib mal mehr Infos. Wie befristet, wie viele tage, welcher Verdienst.

LG, Shops

Re: Familienversicherung + Rentenversicherung

Torsten, Montag, 19.04.2010, 20:49 (vor 5333 Tagen) @ Shoppingqueen

@shoppingqueen
deine Aussage ist leider auch nicht ganz richtig

1. Prüfung ob geringfügig= a) geringfügig entlohnt (unter 400€) oder
b) kurzfristig (2 Monate oder 50 AT und Einkommen egal))

Allerdings ist Variante 1b nur möglich, wenn nicht innerhalb der letzten 12 Monate schon einmal ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis vorlag bzw. die Ausübung nicht berufsmäßig ist. Die Geringfügigkeitsrichtlinien gelten m.E. auch für Studenten;0)

Geringfügige imd/oder studentische Beschäftigungsverhältnisse sind ein komplexes Thema mit dem sich auch manche erfahrene Lohnuchhalter und Sofas schwer tun.

Viele KK bieten für Firmenkunden Entscheidungshilfen an z.B.

http://hacgi.lexisnexis.de/aktivprogramme/geringfuegig/dak/start.html
oder
http://hacgi.lexisnexis.de/aktivprogramme/geringfuegig/tk/logo.html


@ Max: Am besten mal in der Personalabteilung nachfragen, warum die RV-Pflicht festgestellt haben. Wäre nett, wenn Du die Antwort hier postest.

Re: Familienversicherung + Rentenversicherung

GKVler, Montag, 19.04.2010, 20:56 (vor 5333 Tagen) @ Shoppingqueen

Hallo Shoppingqueen

ich glaube, du verwechselst hier Äpfel mit Birnen
oder hast heute zuviel eingekauft :-)

du musst genau trennen: Anspruch auf Familienversicherung, Versicherungspflicht in der KVdS und Versicherungspflicht aus der Beschäftigung (z. B. in der Rentenversicherung) sind verschiedene Töpfe und müssen jeweils separat beurteilt werden.

die Beschäftigung über 2 Monate bzw. 50 Tage/Jahr (die 60 Tage gabs früher mal, das ist aber nicht mehr aktuell nennen sich auf Fachchinesisch "kurzfristige Beschäftigung". Hier mehr dazu von der AOK:
http://www.aok-business.de/minijobs-gleitzone/kurzfristige-beschaeftigung.php
==> während einer kurzfristigen Beschäftigung besteht auch weiterhin Anspruch auf Familienversicherung (wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind).

dann hätten wir da das Thema beschäftigte Studenten:
hier dazu die IKK Nordrhein:
http://www.ikk-nordrhein.de/studenten-praktikanten.html

davon unabhängig ist die Versicherungspflicht in der KVdS:
alle Studenten sind grundsätzlich pflichtig (unter gewissen Voraussetzungen) http://www.aok-bv.de/lexikon/s/index_00126.html
die Familienversicherung ist allerdings vorrangig gegenüber der Krankenversicherung der Studenten

jetzt ist es so, dass sich diese Themen in der Realität häufig vermischen: ein Student nimmt eine Beschäftigung auf, aufgrund seines Status als Student wird er aufgrund dieser Beschäftigung aber nicht versicherungspflichtig bzw. nur in der Rentenversicherung pflichtig. Wenn er zuviel verdient, verliert er seinen Anspruch auf Familienversicherung. Als Konsequenz landet er häufig in der Krankenversicherung der Studenten.

wenn die Beschäftigung aber nur kurzfristig ist, besteht weiterhin Anspruch auf Familienversicherung ergo keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten.

Max, wie du siehst, ist das Thema ziemlich komplex. Daher schlage ich dir vor, dass du am besten mit deiner Krankenkasse sprichst. Die wird sich am besten beraten können und kann dir auch in deinem speziellen Fall genau sagen, worauf du achten musst.

Gruß GKVler

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